13. Dezember 2010 Ansrpüche an die Berufsgenossenschaft 10. Juni 2010
Heut sagte man mir die Geschäftsleitung der BG hat beschlossen erstmal nichts auszuzahlen. Ich hab gewonnen und doch damit ein Recht darauf oder? #4 Hallo Lui, ich kenne das Sozialrecht nun nicht so genau, aber solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist und das ist es bei Einlegung eines Rechtsmittels (Berufung) nicht, so lange müssen die nicht. Auch wenn sie vorher was anderes geschrieben haben, so ist das kein rechtsgültiger Bescheid, sondern wahrscheinlich nur eine Absichtserklärung. Man hat es sich halt anders überlegt. Auf Deutsch - Verar...... g Es wird sicher einen Rechtsexperten bei der BG geben, der in dem Urteil des SG glaubt Rechtsfehler gefunden zu haben. #5 Ich werde auf jedenfall kämpfen und das aussitzen. Es ist ja unverschämt was die sich erlauben. Denn Rechtsbeistand will ich sehen. Mein Fall ist laut Richterin in Deutschland einmalig und die BG hat Angst, das aufgrund des Urteils nun viel mehr klagen kommen. Klage gegen bg gewonnen 2017. Ich werde weiter kämpfen. #6 das Urteil muss Rechtsgültigkeit bekommen, dann kannst Du es m. W. nach vollstrecken.
Gruß- Gummibär #9 Was muss ich denn jetzt tun? Vollstrecken? #10 Fender hat Dir alles wichtige geschrieben. Das solltest Du genau lesen. #11 Paragraphen Deutsch verstehe ich nicht. Das miese Spiel der Berufsgenossenschaften: Parteiische Sachverständige - taz.de. Sehe ich das richtig, das jetzt nicht gezahlt werden muss? #12 Hallo lui2020, eigentlich habe ich schon versucht, das einigermaßen klar zu formulieren. Der Gesetzestext des § 154 SGG ist noch ein bisschen weniger verständlich. Was heißt das jetzt insgesamt: Alles was vor dem Urteilstag des Sozialgerichtes war, wirst Du wegen der aufschiebenden Wirkung definitiv derzeit nicht bekommen und kannst Du auch nicht fordern. Nur dann wenn Dir das Sozialgericht eine Rente oder MdE von 20% zugestanden hat, solltest Du diese Rente beginnend ab dem Urteilstag erhalten. Du musst Dir aber im Klaren sein, wenn die BG die Berufung gewinnt bist Du verpflichtet diese Rente ab Urteilstag zurückzuzahlen. Das sollte man sich gut überlegen. Fender01
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Hast Du die Begründung für diese Entscheidung? Und bevor ich´s vergesse: nach den Hiobsbotschaften heute hier im Forum endlich mal eine sehr gute Nachricht.
Ein Bekannter von mir ist inzwischen am LSG (wegen BG -Rente) und da tut sich seit 1, 5 Jahren überhaupt noch gar nichts... er kämpft seit 2009 an allen Fronten ( BG / DRV), wirklich was erreicht hat er bisher leider nicht... MfG Doppeloma