Wenn Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchten, können Sie – unter Beifügung der Bescheinigung EU/EWR bzw. der Bescheinigung außerhalb EU/EWR – ebenfalls das Antwortformular nutzen.
AlHash #34 Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: 16. 03. 2021 #35 Um in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig anerkannt zu werden benötigt mein Finanzamt in Hamburg das Formular Bescheinigung außerhalb EU/EWR, unterschrieben von der Finanzbehörde in Thailand. Hat schon jemand dieses Formular (gibt es in englisher Sprache) von einer Thailändischen Behörder unterzeichnet bzw. abgestempelt bekommen??? Oder gibt es alternativen, die ich meinem FA anbieten kann da ich glaube, das ein Thailändisches Finanzamt kein Interesse so ein Formular zu bearbeiten. ich habe ja nicht einmal eine Steuernummer in Thailand. Bescheinigung außerhalb eu ewr 2020. Vielen Dank Gunnar Hier ein up-date zu meiner Frage von vor einigen Wochen bzgl. des Formulars außerhalb EU/EWR, welches von der Thailändischen Finanzbehörde nicht ausgefüllt wird wenn man in Thailand keine Einkommen hat und auch keine Steuernummer. Mein Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ein Foto meines long stay Visa aus dem Reisepass und ein Link bzw. eine anderweitige information, die besagt, dass ich mit meinem Visa nicht arbeiten darf, ausreichend ist um als beschränkt steuerpflichtig geführt zu werden.
Gruß aus Chiang Rai #36 @Otto-Nongkhai Was bedeutet das konkret? #37 Helli #38 Viele haben auch deshalb keine Steuernummer, weil sie ihre Rente in Thailand nicht versteuern. Die haben dann natürlich auch kein Interesse bei ihrem örtlichen thailändischen Finanzamt vorstellig zu werden, aber das ist hier beim Threadstarter wohl nicht der Fall. #39 Eigentlich gar nix! Gilt übrigens nur für Beamte, Richter und Soldaten. ZfA - Homepage - Bescheinigung außerhalb der EU/EWR. Wohnsitz (Deutschland) – Wikipedia.. daraus: § 15 BBesG - Einzelnorm Danke für die Antwort, die mir nicht wirklich weiter hilft. Ich hatte mir hinter dem Post von @Otto-Nongkhai eine weiter führende Antwort erhofft, weshalb ich ihn auch genannt habe. Ich erhoffte mir, dass er mehr Bedeutung hat, als "Eigentlich gar nix"! Zum Beispiel hätte mich interessiert, ob dies im Hinblick auf Steuerklasse und unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitznahme im nicht europäischen Ausland Auswirkungen haben kann? #40 Sorry, nichts gelesen. Solche Auskünfte wäre auch besser über PN! Dann bitte Frage konkretisieren.
S. : Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thread oder Beitrag: Das Unterforum "Elster Anwender Forum" beschäftigt sich ausschließlich mit dem Forum an sich und der Forensoftware, für Fragen zu Eingaben in Steuersoftware etc. bitte nicht dieses Forum wählen. Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen!!! Dabei seit: 29. 06. 2018 Beiträge: 8 Hallo, ich habe eine Frage.... wenn mann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, braucht man kein Formular EU/EWR ausfüllen? Dabei seit: 14. 03. 2014 Beiträge: 27744 Richtig, falls du mit mann eigentlich man meinst und nicht den Ehemann! Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht? - ELSTER Anwender Forum. Ehegatten müssen bei einer geplanten Zusammenveranlagung allerdings beide unbeschränkt steuerpflichtig sein, sonst braucht man das Formular doch. Siehe auch § 1 und § 1a EStG: Freundliche Grüße Charlie24 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Neuer Benutzer Dabei seit: 03. 09. 2015 Beiträge: 6 Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht? 17. 11. 2015, 17:04 Hallo zusammen, ich wollte zusammen mit meinem Mann die Steuererklaerung 2014 abgeben. Wir haben polnische Staatsangehoerigkeit und wohnen in DE. Brauche ich die Bescheinigung EU/EWR aus dem polnischen Finanzamt, obwohl wir keine Einkuenfte in Polen in 2014 bekommen haben? (Nullbescheinigung? Bescheinigung außerhalb eu ewr e. ) Ich danke euch im Voraus. LG Erfahrener Benutzer Dabei seit: 19. 01. 2009 Beiträge: 11805 AW: Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht? Hallo mich80, wenn ihr das ganze Jahr in Deutschland gewohnt habt, seid ihr unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Tschüß Danke fuer deine Antwort, ja wir haben das ganze Jahr in DE gewohnt. Aber brauchen wir diese Bescheinigung oder nicht? Dabei seit: 02. 05. 2006 Beiträge: 7106 Nein. Ihr braucht das nur dann, wenn Ihr NICHT UNbeschränkt steuerpflichtig wärt und in bestimmten Konstellationen zur UNbeschränkten Steuerpflicht optieren wolltet. Schönen Gruß Picard777 P.
Hier finden Sie alle aktuellen Vordrucke und Formulare zum Download © PhotoSG - Hinweis: Derzeit sind die Formulare für die Steuererklärung nur in deutscher Sprache verfügbar. Ausfüllbare, und nicht fremdsprachige Bescheinigungen EU/EWR sowie Bescheinigungen außerhalb EU/EWR (Format FFWP) finden Sie ausschließlich im Formularcenter beim Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung unter. Die hier angebotenen Vordrucke sind nur eine Ergänzung zum Angebot des Bundesfinanzministeriums. Bescheinigung außerhalb eu ewr pdf. Sie sind in der Regel druckbar, jedoch nicht ausfüllbar. Formular für den Verzicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Amtsveranlagungsverfahren) Sie können auch auf die Einreichung einer Steuererklärung verzichten. In diesem Fall wird das Finanzamt die Einkommensteuer anhand der vorliegenden Informationen des Rententrägers eigenständig festsetzen. Ihren Verzicht können Sie auf dem nachfolgendem Antwortformular mitteilen. Anschließend wird Ihnen der Steuerbescheid übersandt, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist enthält.
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