Manche Auftragnehmer berufen sich auf hierauf, um entweder eine Preissteigerung durchführen oder aber vom Vertrag zurücktreten zu können. Diese Vorschrift ist erst seit 2002 Bestandteil des BGB und gehörte vorher zum Richterrecht. Gleitklauseln - baurechtsuche.de. Um sich als Auftragnehmer hierauf im Rahmen eines Hausbauvertrages berufen zu können, müssen große rechtliche Hürden genommen werden, da nur extreme Veränderungen, die zu Preissteigerungen geführt haben, in einem Gerichtsverfahren akzeptiert werden könnten. So werden Preiserhöhungen berechnet Materialpreissteigerungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B) Der Betrag ergibt sich aus der Differenz des Preises, der vom Unternehmer zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt an seinen Lieferanten hätte gezahlt werden müssen und dem Preis, der vom Unternehmer kalkuliert worden ist. Daraus wird zunächst deutlich, ob der Bauunternehmer bei einer zeitlich vertragskonformen Durchführung hierfür einen Verlust oder Gewinn gehabt hätte. Im nächsten Schritt muss er nachweisen, welcher Materialpreis aufgrund der Bauverzögerung tatsächlich von ihm gezahlt worden ist.
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Preisbildungsfaktoren, z. der Einkaufspreis einer Software). Wie detailliert die Klausel die Preiskalkulation offenlegen muss, hängt vor allem von der Art der Klausel ab. Bei Preisvorbehaltsklauseln (die die Preiserhöhung von Ihrem billigen Ermessen abhängig machen) ist eine vollständige Offenlegung nicht erforderlich. Wertsicherungsklausel - IHK Pfalz. Dafür muss die Klausel aber eine Begründung für die Preisanpassung verlangen. Wenn Sie dann den Preis erhöhen möchten, müssen Sie erklären, welche Faktoren sich verbessert oder verschlechtert haben und wie sich dies auf den Gesamtpreis ausgewirkt hat. Die Klausel muss zumindest für nicht unwesentliche Preiserhöhungen ein Kündigungsrecht vorsehen. Wichtig: Ein Kündigungsrecht allein macht eine unwirksame Preisanpassungsklausel nicht wirksam – die anderen oben genannten Voraussetzungen müssen ebenfalls beachtet werden. Oft ist ein Kündigungsrecht ohnehin faktisch wertlos, da der Vertragspartner auf die Leistung angewiesen ist bzw. zumindest innerhalb der jeweiligen Kündigungsfrist dafür keinen Ersatz finden wird.
Klauseln, die dessen Anforderungen nicht erfüllen, sind schlicht immer unwirksam. So funktioniert das Preisklauselgesetz Das Preisklauselgesetz beginnt (in § 1 Abs. 1) mit dem Grundsatz, dass der Preis für ein Gut (oder eine Leistung) nicht automatisch durch den Wert eines anderen Guts bestimmt werden darf, wenn diese Güter oder Leistungen nicht "vergleichbar" sind. Einfacher ausgedrückt: Was Produkt A kostet, darf nur dann davon bestimmt werden, was Produkt B kostet, wenn A und B vergleichbar, das heißt einander ausreichend ähnlich sind. Wann zwei Güter oder Dienstleistungen allgemein vergleichbar sind, hat die Rechtsprechung bisher nicht klar definiert. Der Maßstab dürfte aber eher hoch anzusiedeln sein. So tendierte etwa das OLG Naumburg in diesem Urteil vom 13. 12. Liste der Rechtsbeiträge zum Thema: Preisgleitklausel - baufachinformation.de - Fraunhofer IRB. 2012 (Az. : 2 U 14/12) dazu, leitungsgebundenes Erdgas und leichtes Heizöl als nicht vergleichbare Produkte anzusehen (wobei es allerdings die Frage letztlich offenließ). Das bedeutet für Sie: Wenn Sie z. IT-Support anbieten und der Preis für das nächste Vertragsjahr automatisch anhand des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts (VPI) angepasst wird, dann verstößt diese Klausel grundsätzlich gegen das PreisKlG (falls keine der Ausnahmen in §§ 2 ff. PrKG greift) und ist deshalb unwirksam.
Ministerialrat Hans Schelle, München (VOB-Stelle Sachsen-Anhalt, Stellungnahme vom 09. 1997 - Fall 219) Für Generalunternehmer EU-weit ausgeschriebene Brückenbauarbeiten sind von Ende 1997 bis Mitte 2000 auszuführen. Weder eine Lohn- noch eine Stoffpreisgleitklausel ist vorgesehen. Der AG meint, bei den derzeit geringen Lohnzuwächsen und der allgemeinen Pre IBR 1995, 502 Darf bei Ausschreibung eines Wartungsvertrags ohne Angabe der Vertragsdauer die Übernahme einer Arbeitskraft des AG verlangt werden? (VOB-Stelle Sachsen-Anhalt, Stellungnahme vom 06. 1995 - Fall 171) Bei Öffentlicher Ausschreibung eines Wartungsvertrags für Heizungsanlagen nach VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen die Bieter auf, ihre Bereitschaft zur Übernahme einer Arbeitskraft aus dem Bereich des Auftraggebers un IBR 1995, 378 Preiserhöhung auch ohne Preisgleitklausel? (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. 04. 1995 - 21 U 192/94) In mehreren Bauabschnitten vorgesehene Fliesenarbeiten sind zum Preis von DM 345.
§§ 2 ff. PreisKlG doch ausnahmsweise zulässig ist. So dürfen Sie etwa als ortsansässiges Unternehmen gem. § 6 PreisKlG bei Verträgen mit Gebietsfremden (z. einem Unternehmen, das in den USA ansässig ist) doch solche Klauseln einsetzen. Anforderungen der Rechtsprechung Nehmen wir einmal an, Sie verwenden in Ihrem Vertrag eine gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 PreisKlG grundsätzlich zulässige Leistungsvorbehaltsklausel. Das heißt, die Klausel hat keine automatische Preisanpassung zur Folge, sondern ermöglicht Ihnen nur die Bestimmung des neuen Preises nach Billigkeitsgrundsätzen. Was müssen Sie dann noch beachten? Falls Sie diese Klausel nicht nur einmal in einem Individualvertrag, sondern häufiger vereinbaren wollen: Die Grundsätze des AGB-Rechts. Die Rechtsprechung hat hier über die Jahre einige konkrete Anforderungen entwickelt: Die Klausel muss so ausgestaltet sein, dass sie es dem Verwender nur erlaubt, gestiegene Kosten auszugleichen, aber nicht, einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung muss gleich bleiben.