1 - Gestalt des Beiertheimer Feldes bewahren 20.
Gemeinsame elterliche Sorge Die Pflicht und das Recht für das Kind zu sorgen (elterliche Sorge), haben verheiratete Eltern gemeinsam. Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, steht dieses Sorgerecht zunächst der Mutter alleine zu. Wollen Eltern in diesem Falle das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide sogenannte Sorgeerklärungen abgeben, das heißt sie können übereinstimmend erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Ab Samstag: Neue Cartoon-Pop-Galerie in der Karlsruher Hebelstraße - meinKA. Seit der Reform des Sorgerechts, das zum 19. 05. 2013 in Kraft trat, besteht auch die Möglichkeit, dass das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die gemeinsame Sorge beiden Eltern überträgt Sorgeerklärungen der Eltern müssen öffentlich beurkundet werden. Zuständig ist das Jugendamt. Die Beurkundung ist kostenfrei. Zu den Kontaktdaten Auskünfte aus dem Sorgeerklärungsregister (sogenannte Negativatteste) Solange nicht verheiratete Eltern keine Sorgeerklärungen abgeben und auch das Familiengericht eine Übertragung der gemeinsamen Sorge nicht vorgenommen hat, steht die elterliche Sorge weiterhin der Mutter des Kindes alleine zu.
Grundstücksbewertungsstelle/Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an den Grundstücken, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwert- und sonstige Bodenwertauskünfte, Grundstücksmarktberichte. Grundstücksbewertungsstelle