Position in der Bayernkarte Vor Ort Wählen Sie Ihren Ort aus Platzsparendere Anzeige der "Vor Ort"-Auswahl Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat. Spendenbescheinigungen elektronisch verschicken – aber richtig: BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER. Beschreibung Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung. Formulare Formular, bayernweit: Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen.
Spendenbescheinigungen – Zuwendungsbescheinigungen – für Spenden, die im letzten Jahr (2016) von Steuerpflichtigen geleistet wurden, können von gemeinnützigen Organisationen neben der Übermittlung mit Brief auch per Email an den Steuerpflichtigen übersandt werden. (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2017) Die Form der Zuwendungsbestätigung bleibt erhalten – nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen optisch nach amtlichem Muster erstellt – lediglich der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich. Elektronische übermittlung zuwendungsbestätigung verein. Für alle Zuwendungen des Steuerpflichtigen, die dem Zuwendungsempfänger ab 2017 zufließen, gelten die folgenden Neuerungen in Bezug auf die Vorlagepflicht und die Möglichkeit zur Erstellung elektronischer Zuwendungsbescheinigungen (eZB). (Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens) Die Zuwendungsbestätigung – oder Spendenbescheinigung – muss nicht mehr im Original der Steuererklärung beigelegt werden, sondern nur noch vorgehalten und auf Verlangen des Finanzamts vorgelegt werden.
Die Spendendaten sind bis Ende Februar des folgenden Jahres zu übermitteln. Wurden der Finanzverwaltung die Spendendaten übermittelt, muss auch der Spender hiervon benachrichtigt werden. Dem Zuwendenden sind die übermittelten Daten ebenfalls elektronisch oder auf Wunsch als Ausdruck zur Verfügung zu stellen und er ist auf die Datenübermittlung an die Finanzbehörde hinzuweisen. Diese noch anstehende Änderung im Bescheinigungsverfahren wird für die Spendenempfänger, insbesondere für kleinere Vereine, einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und ggf. auch technische Änderungen mit sich bringen. Voraussichtlich wird die Datenübermittlung über das Elster-Verfahren vorzunehmen sein, was einen entsprechenden authentifizierten Zugang und geeignete EDV-Ausstattung voraussetzt. Elektronische übermittlung zuwendungsbestätigung 2021. Ein Informationsschreiben an alle Spender, verbunden mit der Bitte um Bevollmächtigung und Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummern wird unausweichlich sein. Änderungen beim Spender Doch auch beim Spender ist ab 2017 eine grundlegende Änderung eingetreten.
Formulare/Schriftformerfordernis Formulare: ja Onlineverfahren möglich: nein Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar Persönliches Erscheinen nötig: nein Ansprechpunkt Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt Behördenfinder
Wer jedoch die 20%-Grenze überschreitet, zum Beispiel weil er bei umfangreicher Spendenaktivität über hohe Kapitalerträge und wenig reguläre Einkommen verfügt, kann die Berücksichtigung der Kapitalerträge beantragen indem er auf Seite 2 des Mantelbogens der privaten Steuererklärung in der Zeile 57 seine Kapitalerträge einträgt.