Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen. von Sylt-Taxi » 07. 2009, 19:39 André hat geschrieben: Lass das SCHREIEN, wir verstehen Dich auch so. DU vielleicht, andere AFFEN anscheinend nicht!! von rallyenord » 07. 2009, 20:52 Wattwurm hat geschrieben: Du sagst es! Bei mir kam der Gedanke mit der Selbstständigkeit diesen Sommer. Habe mir Fachlektüre besorgt und versucht mich in die Materie einzulesen! Taxi unternehmerschein kosten video. Auswendig lernen bei ca 400 Seiten wäre ne Möglichkeit. Dachte ich!!!!!!!! Aber ein Buch beantwortet mir noch lange nicht ale Fragen. Ich habe Samstag mit 7 weiteren Leuten, zumeist kommen die aus Kiel (HUHU wenn einer von euch hier mitliest), den letzten von 4 Lehrgangstagen beim T&M in Kiel. Und ich muss sagen es hat ne Menge gebracht was uns der Refrent da beibringt. So einige male hab ich mir zwar aber doch an den Kopf gefasst: "Was tust du dir hier eigentlich an? " Aber ich denke die Gebühr (295, 00€) für den Lehrgang wird sich bezahlt machen. Und letztenendes macht mir persönlich das ganze ne Menge Spaß.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zur fachlichen Eignung finden Sie auf der Website unseres Teams Fachkunde Verkehr. 3. Wo finde ich Informationen zur Fachkundeprüfung durch die IHK Berlin? Informationen finden Sie hier. 4. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Branche? 5. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Unternehmensgründung? hier.
Die Voraussetzungen Um zur Unternehmerprüfung zugelassen zu werden, musst du nur eine Voraussetzung erfüllen, nämlich mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du diese Voraussetzung erfüllst, kannst du an der Prüfung teilnehmen. Taxi unternehmerschein kostenlose. Bestehst du die Prüfung und stellst beim LABO einen Konzessionsantrag, prüft das LABO, ob du auch die 4 subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllst. Diese sind: persönliche Zuverlässigkeit (Auszug aus dem Bundeszentralregister oder polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister) finanzielle Leistungsfähigkeit und betriebliche Sicherheit für die 1. Konzession 2. 250, 00 Euro liquides Eigenkapital für jede weitere Konzession je 1. 250, 00 Euro nachzuweisen bei Beantragung Unbedenklichkeitsbescheinigungen (vom Finanzamt und von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) Nachweis von Sach- und Fachkunde (bestandene IHK-Prüfung) Betriebssitz im Inland Die Anmeldung Die Abnahme der schriftlichen und mündlichen Sach- und Fachkundeprüfung übernimmt die IHK.
Verkehr und Logistik Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenverkehrsunternehmens nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch: eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Wohnsitz ist. Selbstständig machen ohne Unternehmerschein? - DAS! bundesweite Taxiforum. oder eine nachweisbare mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Prüfungssachgebiete für den Taxi- und Mietwagenverkehr) vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend kann ein persönliches Beurteilungsgespräch erforderlich werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde.