#1 Hallo, wenns hart trifft, so ist ein Glaukom durchaus in der Lage einen Menschen zu einem Behinderten zu machen. Bei mir hat das Glaukom meine Augen auf eine Sehleistung (lt. Augenarzt) bei jedem Auge auf 30% gebracht. Allerdings ist mein linkes Auge extrem kurzsichtig. Das führt praktisch zu einem Totalausfall dieses Auges. Leider zählt bei der Feststellung des GdB nur das bessere Auge. Wer also auf einem Auge blind ist, das andere Auge hat 100%, der hat Pech gehabt. Dazu kommt bei mir noch diagnostiziertes ADHS. Diese Krankheit beeinflußt ganz erheblich das Leben, auch wenn man das mir nicht anmerkt. Das wirkt sich in der Beurteilung des GdB leider fast nicht aus, psychische Krankheiten habens schwer mit Anerkennung. Nur durch das Glaukom komme ich auf 60% GdB ohne Kennzeichen, also grüner Ausweis. Das soll ja letztendlich ein Nachteilsausgleich sein, den man durch seine Behinderung hat. Grüner star schwerbehindertenausweis vorteile. Nur merke ich bei den 60% praktisch nichts davon. Weder finanziell (Steuererklärung), noch im Leben.
Der Schwerbehindertenausweis ist jedoch als Nachweis in vielen Fällen erforderlich, wenn man die sogenannten Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte. Nachteilsausgleich Unter Nachteilsausgleichen versteht man verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung, die behinderungsbedingte Nachteile und Mehraufwendungen ausgleichen sollen. Welche Nachteilsausgleiche kann man mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten? Es gibt gesetzlich geregelte Nachteilsausgleiche für (schwer-)behinderte Menschen in zahlreichen Bereichen, zum Beispiel Steuererleichterungen, etwa in Form eines Behindertenpauschbetrages oder als Ermäßigung bei der Kfz-Steuer, Mobilitätshilfen, Sonderregelungen beim Parken oder Leistungen und Nachteilsausgleiche im Berufs- und Arbeitsleben, etwa der besondere Kündigungsschutz oder Sonderurlaub. Allerdings kann nicht jeder schwerbehinderte Mensch automatisch jeden einzelnen Nachteilausgleich in Anspruch nehmen. Der Schwerbehindertenausweis, Fortsetzung | Sozialverband VdK Deutschland e.V.. Viele Nachteilsausgleiche sind an die Höhe des Grades der Behinderung, die Art der Behinderung oder die Zuteilung bestimmter Merkzeichen gebunden.
Den Ausweis in grüner Farbe können schwerbehinderte Menschen erhalten, also alle, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen können. Den grün-orangenen Ausweis (grün mit halbseitigem orangenen Flächenaufdruck) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), Bl (blind), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB / EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen). Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte Menschen, die keine solche Beeinträchtigung und kein entsprechendes Merkzeichen haben, haben trotz ihrer Schwerbehinderung keinen Anspruch auf die unentgeltliche Nutzung der Verkehrsmittel. Grüner star schwerbehindertenausweis beantragen. Bedeutet "unentgeltliche Beförderung" komplett kostenlos? Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr.