Die Zuständigkeit für den Baumschutz im bebauten Innenbereich obliegt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, die hierfür eine kommunale Baumschutzsatzung erlassen kann. In der freien Landschaft (d. Landratsamt greiz umweltamt van. h. im Außenbereich) liegt die Zuständigkeit bei der unteren Naturschutzbehörde. Demnach sind für Baumfällungen im Außenbereich außerhalb des Waldes entsprechende Anträge bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Die Abgrenzung Innen-/Außenbereich kann bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.
Für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben stellen Sie bitte Anträge bei der unteren Wasserbehörde. Landratsamt greiz umweltamt den. Dabei sind in jedem Fall eine Erläuterung zu Zweck und Umfang des Vorhabens sowie eine Flurkarte (Maßstab 1:1. 000) und ein Lageplan vorzulegen. Darüber hinaus können weitere Unterlagen wie Längs- und Querschnitte des Gewässers, Bauwerkspläne, hydraulische Berechnungen und andere erforderlich sein. Art und Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen variieren je nach Vorhabensumfang und sollten vor Antragstellung mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.
Im Landkreis Greiz gibt es eine Vielzahl naturnaher Lebensräume (Biotope) wie Bäche, Flüsse, Teiche, Feuchtwiesen, Streuobstwiesen, Felsen, Feucht- und Trockenwälder. Nach dem § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sind diese Biotope gesetzlich geschützt. Alle Handlungen, die zu ihrer Zerstörung oder Beeinträchtigung führen können, sind danach verboten. Von den Verboten können auf Antrag Ausnahmen erlassen werden, sofern die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die Biotope sind landesweit flächendeckend erfasst. Auskunft hierzu erteilt die untere Naturschutzbehörde. Eine Beschreibung der im Landkreis vorkommenden Biotope findet sich außerdem auch in der Broschüre "Natur erleben im Landkreis Greiz Teil VI". Ein Teil der wertvollen Biotope ist erst durch traditionelle Bewirtschaftungen entstanden. Amt für Umwelt. Die sind beispielsweise Wiesen und Gewässer. Die Durchführung von Pflegemaßnahmen wird vom Freistaat Thüringen anteilig gefördert. Hierfür stehen Programme wie KULAP (für Landwirte) und NALAP (Nicht-Landwirte) zur Verfügung.