Auch die vom Vermieter betonte Tatsache, dass die Wohnung mit dem zweiten Balkon besser zu verkaufen sei, lässt es nachvollziehbar erscheinen, dass der Wohnkomfort der mit einem weiteren Balkon ausgestatteten Wohnung höher ist, als derjenige für eine Wohnung mit nur einem Küchenbalkon. In diesem Fall wurde der Beklagte zur Duldung verurteilt. Der Vermieter konnte die Aufwendungen für diese Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter umlegen. LG Berlin: In einer Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde hingegen der Anbau eines Zweitbalkons nicht als Qualitätssteigerung der Immobilie bewertet (Landgericht Berlin Urt. 15. 11. 2005 – 63 S 77/05). Terrasse erweitern – so schaffen Sie mehr Platz auf Ihrer Terrasse. Der Eigentümer einer Zweizimmerwohnung wollte den bereits bestehenden Balkon um einen weiteren Balkon erweitern. Der Mieter verweigerte sich. Der vorhandene Balkon genüge zum Wäschetrocknen und zum Sitzen im Freien völlig. Die zusätzliche Balkontür brauche Platz. Das Landgericht bewertete den zweiten Balkon nicht als vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme.
Zwar ist er zur Duldung von sachgerechten Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Er braucht aber eine seinen Mietgebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigende Luxusverbesserungsmaßnahme bis zur Feststellung seiner Duldungspflicht nicht zu dulden und kann die Maßnahme durch eine einstweilige gerichtliche Verfügung auf Unterlassung verhindern (OLG München WM 1991, 481; BezG Potsdam WM 1993, 599). Will der Vermieter dem Balkon trotzdem bauen, muss er den Mieter auf Duldung verklagen und somit Klage auf Duldung bestimmter, im Einzelnen zu konkretisierender baulicher Maßnahmen erheben. Bestehende PV Anlage mit BALKONKRAFTWERK erweitern - PV-Anlage ohne EEG - Photovoltaikforum. Im Wege einer vorläufigen einstweiligen Verfügung wird er jedoch nur in extremen Ausnahmefällen bei ganz besonderer Eilbedürftigkeit Erfolg haben (LG Köln WM 1984, 199). Die Duldung von Verbesserungsmaßnahmen auf dem Weg eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist in der Regel selbst dann nicht möglich, wenn der Vermieter bereits die Bauarbeiten Könige für die gesamte Wohnanlage terminlich projektiert hat (AG Görlitz WM 1993, 190).
Ob der Anbau eines zweiten Balkons diese Voraussetzungen erfüllt, ist jeweils im Einzelfall festzustellen. Ein Mieter wird regelmäßig nicht unbedingt daran interessiert sein, einen zweiten Balkon zu nutzen. Er hat die Wohnung mit einem einzigen Balkon angemietet. Ein zweiter Balkon erhöht allenfalls die Werthaltigkeit der Immobilie zu Gunsten des Vermieters. Als Wohnraum ist der Balkon auch nicht nutzbar. Es kommt also entscheidend darauf an, ob es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt oder nicht. 2. So urteilen die Gerichte bei Zweitbalkonen AG Hamburg: Der Anbau eines zweiten Balkons kann eine wohnwertverbessernde Maßnahme darstellen (AG Hamburg Urt. v. 16. 9. 2009 – 40B C 43/09). Baut der Vermieter einen zweiten Balkon, dürfte er regelmäßig ein besonderes Interesse damit verfolgen. Im Fall war der gegenständliche Balkon größer und damit besser nutzbar als der vorhandene kleine Balkon vor der Küche. Bestehende PV Anlage durch Balkonkraftwerk erweitern - PV-Anlage ohne EEG - Photovoltaikforum. Der zweite Balkon war so dimensioniert, dass Tische und Stühle Platz haben. Er ist nach Südwesten gerichtet und bietet vom Wohnzimmer aus zu begehenden zusätzlichen Lebensraum.
Laut Installateur muss das so sein, damit man das Dach noch begehen kann. Richtung Süden könnte man noch Module aufständern. Die würden dann aber an die Attika ran reichen. Wäre von der Begehung nicht das Problem, weil sich daran die Doppelhaushälfte des Nachbarn anschließt. #10 Es gibt leider keine anderen Dächer Mit andere Dächer meinte ich das Garagendach, oder gab es das noch nicht als du die 6, 6kWp gebaut hast? 1 Seite 1 von 2 2 Photovoltaikforum Forum Photovoltaik Anlage Allgemeine Anlagenplanung
#5 Das SMA Energy Meter spielt dann etwas verrückt, das kennt ja nicht die Werte von der Balkonanlage. Du kannst aber die maximale Einspeisung rauf setzen, also (Altanlage + Wp der Balkonanlage) x 0, 7. Genau das war meine Überlegung, ob ein Balkonanlage, die über die Steckdose eingespeist wird überhaupt im Energy Meter ankommt?! Ich dachte über die Steckdose geht maximal 600 W. Leider habe ich nicht soviel Platz. Ich würde natürlich die Anlage am liebsten insgesamt erweitern. Aber das kleine Flachdach ist mit den 6, 66 kw/p schon voll. Theoretisch wäre nocjh Platz, der Anlagenbauer meint aber, dass zwischen Dachkante und Module noch Platz sein muss #6 Einspeisevergütung gibt es nur zum aktuellen Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Balkonmoduls. Laut Netzbetreiber würde eine Erweiterung noch die ursprüngliche Vergütung erhalten, wenn das innerhalb von 12 Monaten geschieht #7 Laut Netzbetreiber würde eine Erweiterung noch die ursprüngliche Vergütung erhalten, wenn das innerhalb von 12 Monaten geschieht Da liegt der Netzbetreiber leider falsch, höchstens er zahlt es aus eigener Tasche… Wieviel Platz ist denn jetzt noch frei?
Mit dem Anbau werde keine bessere oder komfortablere Nutzung der Wohnung ermöglicht. Wegen des Wegfalls der Stellwand könnte der Mieter keinen größeren Schrank mehr unterbringen. 3. Zweiter Balkon ist Luxusmaßnahme Bei einem zweiten Balkon handelt es sich im Zweifelsfall eher um eine bauliche Veränderung, die über die normale und vom Mieter regelmäßig zu akzeptierende modernisierende Instandsetzung und Modernisierung hinausgehen. Eine solche Luxusmaßnahme braucht der Mieter als Kostenfaktor nicht zu akzeptieren. Ähnliche Beispiele sind der Einbau eines zweiten Fahrstuhls, die Verwendung besonders hochwertiger Materialien wie exklusive Teppichböden ohne Gebrauchswerterhöhung, der Anbau eines Wintergartens oder die Einbau einer Dachgaube. 4. Umkehrschluss: Auch Luxusaufwendungen des Mieters sind nicht erstattungsfähig Diese Begründung lässt sich im Umkehrschluss auch daraus rechtfertigen, dass der Mieter bei seinem Auszug vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen kann, wenn er auf die Mietsache Aufwendungen gemacht hat, die der Mietsache zugutekommen (§ 539 BGB).
Erster offizieller Beitrag 1 Seite 1 von 9 2 3 4 5 … 9 #1 Anlage eines Kollegen hat 4, 3 kwp. 13 Jahre am Start mit 0, 54 € Einspeise. Nun fragt er sich, was es für Auswirkungen haben kann und ob es gefährlich werden könnte, wenn er zusätzlich ca 0, 6 kwp in sein Hausnetz einspeist über Schukostecker (Einspeisesteckdose von Wieland) in seinem Carport. Also Steckdoseneinspeisung. Er meint, er könne den Eigenverbrauch nutzen oder mehr Einspeisen. Ich habe ihm geraten, das von einem Fachmann beurteilen zu lassen. Hat jemand eine Vorstellung oder Erfahrung? Bei mir ist hier die Grenze des Beratens erreicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Probleme geben kann. Oder ist das egal, weil die zwei Module auch einen WR nutzen auf dem Weg in die Steckdose. #2 mit seiner ersten Anlage hat er eine Volleinspeisung. Die kleine Anlage hängt am Hausnetz - kein Problem. Die kleine Anlage darf er nur nicht zur Volleinspeisung nutzen - dann ist alles gut. #3 So eine Blakonanlage würde sich nur bei einer Pv-Anlage mit Überschusseinspeisung mit weicher 70%-Abriegelung "beißen".