Der Begriff "Nebenwohnsitz" ist dem Salzburger Raumordnungsgesetz fremd. Der Begriff kommt aus dem Melderecht, wonach melderechtlich nur ein Hauptwohnsitz möglich ist. Nicht als Hauptwohnsitz genutzte Wohnungen sind "Nebenwohnsitze". Was passiert mit Wohnungen, die erst zuletzt gekauft wurden? Wohnungen, deren Erwerb zur Zeit der Anzeige noch nicht drei Jahre zurückliegt, können nicht als Zweitwohnsitze legitimiert werden. Eine Nutzung als Zweitwohnsitz ist dann nur möglich, wenn eine der Ausnahmen des Salzburger Raumordnungsgesetzes vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Wohnung von gesetzlichen Erben erworben wird oder bereits vor dem 1. März 1993 als Zweitwohnung genutzt wurde bzw. wenn die Gemeinde eine entsprechende Ausnahme bewilligt. Salzburger raumordnungsgesetz zweitwohnsitz abmelden. Was muss man bei der Legalisierung nun beachten? Beabsichtigt man eine Legalisierung eines bis dahin unzulässigen Zweitwohnsitzes, darf im genannten Zeitraum keine unzulässige Nutzung als Zweitwohnung beziehungsweise Ferienwohnung erfolgen. Welche Nutzung zulässig ist, lässt sich aus dem Gesetzestext nicht entnehmen.
Die Folge sind überhöhte Wohnpreise oder sogar die Abwanderung in Ballungsräume. Die Anzahl der in der Gemeinde Beschäftigten nimmt ab und der Wirtschaftsstandort wird geschwächt. Was kann die Raumordnung machen Ansatzpunkte gibt es viele, allein die Kompetenzfrage macht das Erreichen der Ziele oft schwierig. Salzburger raumordnungsgesetz zweitwohnsitz nachteile. Auf Landesebene findet die Raumordnung für das ganze Bundesland oder Teilregionen Anwendung. Umsetzen muss vieles aber die Gemeinde mit Entwicklungskonzepten, dem Flächenwidmungsplan oder dem Bebauungsplan. Die Kompetenz beim Bau und der Genehmigung von Zweitwohnsitzen liegt also eindeutig bei den Gemeinden. Im Salzburger Raumordnungsgesetz ist zum Beispiel festgelegt, dass maximal 16 Prozent der Wohnungen in einer Gemeinde Nicht-Hauptwohnsitze sein dürfen. Blickt man in die Seengemeinden wie Sankt Gilgen oder in die Skigebiete wie Maria Alm oder Saalbach Hinterglemm zeigen die Daten der Statistik Austria, dass dort über 50% der Wohnungen keine Hauptwohnsitze sind, was auf einen hohen Anteil an Ferienwohnungen schließen lässt.
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