Erstellt am 01. 2007 um 12:38 Uhr von sterny Sorry, aber die Ablehnung bezieht sich daraufm das kein Fehlzeitengespräch geführt wurde, und der Arbeitsplatz aus deren Sicht nicht gefähtdet sei. Das ist aber nicht so, da zur Zeit ein BEM läuft, und der Arbeitsplatz umgerüstet werden soll. Ich wollte nur einige Tips, um nichts falsch zu machen. Erstellt am 01. 2007 um 17:33 Uhr von Catweazle Wenn dir überhaupt jemand helfen kann solltest du schon etwas genauere Infos geben. Wer hat die Gleichstellung abgelehnt und aus welchen Grund? Aus wessen Sicht ist der Arbeitsplatz nicht gefährdet? Erstellt am 01. Widerspruch gleichstellungsantrag máster en gestión. 2007 um 21:52 Uhr von Lotte man kann das sicher aus der Ferne nicht beurteilen, aber das halte ich doch für einen sehr vagen Ablehnungsgrund, da ja nicht die momentane Situation, sondern die grundsätzliche Gefährdung des Arbeitsplatzes beurteilt werden soll.. Verstehe allerdings auch nicht recht, warum der Arbeitsplatz durch das BEM gefährdet sein soll? Dann hätte das BEM m. M. nach sein Ziel verfehlt.
Hallo, Ja, der MA könnte den Klageweg nutzen. Erfolg?? Interessant wären die Begründung für die Gleichstellung -hier werden oft Fehler gemacht- und die Gründe der Ablehnung. Lese einmal ALLES unter A-Z zum Thema Gleichstellung. Besonder die Grundsätze die bestehen um eine Gleichstellung zu erhalten. Die Gefährdung der Beschäftigung aus Gründen der Anerkannten Behinderung. Liebe Kollegin, lieber Kollege, hier die eben angesprochene Stellungnahme, in der Hoffnung, dass diese für Euch hilfreich ist. Widerspruch gleichstellungsantrag muster. Liebe Grüße Hendrik Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung zum Gleichstellungsantrag Herr XXXX Sehr geehrte Damen und Herren, die Schwerbehindertenvertretung nimmt zum Gleichstellungsantrag wie folgt Stellung: Herr XXXXX arbeitet im Transportdienst. Aufgrund gesundheitsbedingter Einschränkungen ist er aus dem schweren Patiententransport (Betten) in die leichtere Funktion (Rollstuhltransporte) und Sterilgut im Wechsel umgesetzt worden. Auch dieses bringt ihn aber teilweise über seine Belastungsgrenzen hinaus, sodass die SBV bei der Frage nach der Umsetzung sowohl erfolgt, als auch nicht weiter möglich angekreuzt hat, da hier ein Schonarbeitsplatz gefunden wurde und es leichtere Tätigkeiten im Transportdienst kaum gibt.
Wenn der Antrag positiv beschieden würde, dann würde die Gleichstellung ab dem Tag der Antragstellung gelten. Da es bei einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 aber eines Antrages bedarf, um die Gleichstellung zu erreichen, bleibt es Ihnen unbenommen diesen Antrag wieder zurückzunehmen bzw. der Agentur für Arbeit mitzuteilen, dass der zunächst gestellte Antrag nicht aufrechterhalten wird und daher der ausgefüllte Antrag nicht an die Agentur für Arbeit zurückgeschickt wird. Musterformulare für Widerspruch und Klageeinreichung - Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Nach dieser Rücknahme können Sie jederzeit wieder einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Eine Sperrfrist bezüglich eines erneuten Antrages besteht nicht. Ein neuerlicher Antrag wäre auch dann möglich, wenn die Gleichstellung abgelehnt würde und sich die Behinderung verschlimmert hätte. Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Götten (Rechtsanwältin) Rückfrage vom Fragesteller 18.
Dies ist für Herrn XXXX, der schon jetzt gegenüber den übrigen Beschäftigten verlangsamt ist, nicht möglich. Daher droht ihm bei weiterer Überlastung eine Verschlechterung seiner gesundheitlichen Einschränkungen. Da er bei der letzten psychischen Erkrankung schon langzeiterkrankt war, besteht das Risiko, dass er aufgrund der körperlichen und psychischen Einschränkungen von der Krankenkasse zum einen frühzeitig ausgesteuert bzw. aufgefordert wird, eine Frühverrentung zu beantragen, womit er den Sozialkassen vorzeitig auf der Tasche liegt.. BR-Forum: Widerspruch für Gleichstellung | W.A.F.. Vor dieser kann ihn auch der Schutz des BAT mit der Unkündbarkeit nicht bewahren. Die einzige Möglichkeit, die die Schwerbehindertenvertretung sieht, ist, mit dem Arbeitgeber die Hilfestellungen des Integrationsamts zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu besprechen. Dieses Schutzrecht könnte ihn vor einer Frühverrentung und die Sozialkassen vor weiteren Entgeltersatzleistungen schützen. Besonders der Minderleistungsausgleich bzw. Ausgleich bei unterstützter Beschäftigung kämen aus unserer Sicht für ihn in Frage.
2009 | 11:17 Nach neuer antragsstellung haette ich dann auch erst nach 3 Wochen den vorläufigen schutz? Sprich: werde ich innerhalb der drei Wochen nach antragstellung gekündigt dann greift eventuelle gleichstellung nicht? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. 2009 | 11:35 wenn Sie den momentan anhängigen Antrag zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen, kann die Gleichstellung natürlich erst ab dem Tag der neuen Antragstellung wirken. Widerspruch gleichstellungsantrag muster live. Beim besonderen Kündigungsschutz ist § 90 II a SGB IX zu beachten. Keine Anwendung findet der besonderen Kündigungsschutzes, wenn das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde, nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte. Damit der besondere Kündigungsschutz dennoch gilt, müsste z. B. der Antrag auf Gleichstellung oder Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft mindestens 3 Wochen vor Zugang der Kündigungserklärung erfolgt sein. Bewertung des Fragestellers 22.
Foto von Jonathan Cooper Sofern man mit einer Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden ist, muss man dies nach deutschem Recht nicht ohne weiteres hinnehmen. In der Regel besteht nämlich die Möglichkeit, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, gegen den behördlichen Bescheid Widerspruch einzulegen, um am Ende vielleicht doch noch ein zufriedenstellende Entscheidung zu erhalten. Wird dem Widerspruch stattgegeben (auch "abgeholfen" genannt), so wird der ursprüngliche Bescheid korrigiert und ein neuer Bescheid erlassen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Behörde. Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt - Forum für die SBV. Doch auch in diesem Fall ist man nach deutschem Recht nicht schutzlos gestellt, es bleibt regelmäßig die Möglichkeit, gegen den Bescheid gerichtlich vorzugehen. Was ist ein Widerspruch? Durch das Einlegen eines Widerspruches wird die Entscheidung der Behörde auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft. Ziel des Widerspruchs ist es, das Problem gütlich, das heißt ohne zeit- und kostenaufwendiges Gerichtsverfahren, zu lösen.