Sollte das Kind studieren und einen Anspruch auf Kindergeld im Studium haben, muss das Studium ernsthaft betrieben werden. Das bedeutet, dass für das Studium wöchentlich mehr als 10 Stunden aufgewendet werden. In Studiengängen ohne Präsenzzeiten, aber auch in allen anderen Fällen darf die Kindergeldkasse Nachweise über die erbrachten Leistungen einfordern. Seit einigen Jahren spielt das Einkommen des kindergeldberechtigten Kindes keine Rolle mehr. Zuvor wurde das Einkommen noch einbezogen, wenn es um den Anspruch auf Kindergeld im Studium ging. Das gilt jedoch nur, solange das Kind noch keine Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen hat. Übrigens: Bei konkreten Fragen zu Ihrem individuellen Fall sollten Sie sich unbedingt von der Kindergeldkasse oder einer anderen offiziellen Stelle beraten lassen. Kindergeld im zweitstudium. Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben. Der Antrag: Wie bekomme ich Kindergeld im Studium? Kindergeld im Studium gibt es dann, wenn die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag bei der Kindergeldkasse stellen.
Sofern der Auslandsaufenthalt nicht wesentlich länger als ein Jahr andauert, hat ein Studium im Ausland keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld im Studium. Anspruch auf Kindergeld und Nebenverdienst: Was ist zu beachten? Häufig gehen Studenten einer Nebenbeschäftigung nach. Denn selbst wenn ein Anspruch auf Kindergeld im Studium besteht, sind in der Regel weitere Einnahmen nötig, um alle Kosten decken zu können. Sofern der Studierende sich in der Erstausbildung befindet, darf er neben seinem Studium so viel verdienen, wie er möchte. Natürlich muss dabei gewährleistet sein, dass dennoch genügend Zeit bleibt, um das Studium ernsthaft zu verfolgen. Unterstützung Kind im Zweitstudium - Taxpertise. Sollte dem so sein, sind dem Nebenverdienst nach oben keine Grenzen gesetzt. Hat der Studierende bereits ein Studium abgeschlossen, müssen bestimmte Grenzen berücksichtigt werden, damit der Anspruch auf Kindergeld im Studium bestehen bleibt. So darf die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresschnitt nicht über 20 Stunden liegen. Vorsicht: Der Anspruch auf Bafög hat mit dem Anspruch auf Kindergeld nichts zu tun.
Maßgebend ist vielmehr, dass das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat. Zudem muss das Kind eine schriftliche Bestätigung über sämtliche Prüfungsergebnisse entweder von der Hochschule zugesandt bekommen haben oder jedenfalls objektiv in der Lage gewesen sein, sich eine solche schriftliche Bestätigung über ein Online-Portal der Hochschule erstellen zu können. Entscheidend ist dann, welches Ereignis früher eingetreten ist. Wie sich Übergangszeiten berechnen Nun stand noch zur Debatte, ob für das Zweitstudium bereits ab März 2017, dem Datum der Bewerbung um den Studienplatz, Anspruch auf Kindergeld bestand. Kindergeld im zweitstudium video. Doch auch das lehnte der BFH ab. Die Richter argumentierten, dass das Studium erst im April 2017 mit der Durchführung der ersten Ausbildungsmaßnahmen begann und nicht bereits mit der Bewerbung. Damit waren die Voraussetzungen für Übergangszeiten, die kindergeldrechtlich berücksichtigt werden können, nicht erfüllt.
Dazu werden ein vollständig ausgefüllter Antrag, ein gültiger Ausweis, die Meldebestätigung, eine Mietbescheinigung des Vermieters einschließlich Baujahr und Größe der Wohnung, der Mietvertrag und ein Einkommensnachweis benötigt. Die Wohngeldstelle wird voraussichtlich noch Unterlagen über die familiären und finanziellen Gegebenheiten des Antragstellers einfordern. Dazu zählen Nachweise über die Vermögensverhältnisse, über die Gewährung von Unterhalt, Kindergeld oder BAföG. Nach Vorlage aller Unterlagen prüft die Wohngeldstelle den Antrag und setzt in einem Bescheid fest, ob dem Studierenden Wohngeld gewährt wird. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Größe der Wohnung, der zu zahlenden Miete und eventuell vorhandenen Einkünften des Studierenden ab. Kindergeld im Studium: Voraussetzungen, Höhe & Tipps - Bewerbung.co. Daher können an dieser Stelle keine Angaben darüber gemacht werden.
Wir haben nämlich die Sorge, dass wir das Geld komplett zurückzahlen müssen. Wir beide studieren und das wäre sehr ärgerlich und eine zusätzliche finanzielle Last. Danke euch. Gruß
Hallo liebe Leute, meine Frau hat von 2014 bis 2018 an einer Fernuni studiert und es erfolgreich abgeschlossen. Kurz darauf hat sie ein Zweitstudium begonnen und ist vor kurzem 25 geworden. Bis zum 25. Lebensjahr hat sie auch ganz normal Kindergeld erhalten. Neben der Uni ist sie seit 2019 Anfang bis vor kurzem freiberuflich tätig gewesen. (Genau 20 St. die Woche). Kindergeld-Anspruch und Studium | EVSG | expert Versicherungs-Service GmbH. Jetzt haben wir ein Schreiben "Erklärung zu einer Erwerbstätigkeit bei abgeschlossener Erstausbildung für Zeitraum Okt. 2018 bis Februar 2020" erhalten. Man darf ja neben der UNI bis 20 St. die Woche einen Minijob ausüben. Jetzt endlich zu meiner Frage: Darf man auch freiberuflich tätig sein? Ich frage, weil ich auf der Infoseite von studis-online () folgendes gelesen habe. "Gehörst du (Zweitstudium) dazu, bist du vom Kindergeld ausgeschlossen, wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig bist und dein Geld weder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses verdienst noch geringfügig beschäftigt bist (Minijobber). "