Autor Thema: Wie bekomme ich eine Uneinbringliche titulierte Forderung aus der Schufa? (Gelesen 3056 mal) Hallo kann mir Jemand helfen? Ich habe letztes Jahr im September meine Restschuldbefreiung erlangt. Nun hat am 16. 04. 2013 ein Gläubiger in meine Schufa eine Uneinbringliche titulierte Forderung eingetragen! Der Gläubiger weiß genau, dass ich eine RSB habe. :fuchsteufelswild: Ist dieser Eintrag überhaupt rechtens? :nono: Denn mit der Restschuldbefreiung sind ja auch die Forderungen erledigt. Die Einträge, die vor der Restschuldbefreiung eingetragen sind, bleiben 3 Jahre bestehen, aber wie sieht es aus, wenn nach der RSB so eine Uneinbringliche titulierte Forderung in der Schufa eingetragen wurde! Was kann ich jetzt machen? Kann ich diese löschen lassen? Bleibt dieser jetzt noch 3 Jahre stehen? Die letzte Eintragung dieses Gläubigers war am 03. Uneinbringliche forderung schufa. 11. 2011, in der Zeit meiner Wohlverhaltensphase, den Eintrag kann ich noch verstehen, aber den neuen jetzt am 16. 2013 nicht und ist meines Erachtens auch nicht rechtens.
Für diese damit verbundene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers erachtet die Kammereinen Schadenersatzanspruch von 5. 000, - € als angemessen, aber auch ausreichend. " Benötigen auch Sie Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Datenschutzverstoß nach der DSGVO? Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen. Unkompliziert – schnell – verständlich. Schufa - Uneinbringliche Titulierte Forderung. ITjur Rechtsanwältin Anne Sulmann
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Schufaeintrages: In die Schufa Auskunft dürfen nur unstreitig bestehende Forderungen oder durch Zivilprozess titulierte Forderungen eingetragen werden. Hier kann nach Ihrer Darstellung nicht beurteilt werden, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Eine titulierte Forderung können Sie ausschließen. Die Forderung dürfte vermutlich jedoch nicht unstreitig sein. Schufa uneinbringliche forderung der. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie eine Schuld anerkannt haben, oder z. B. auf Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen nicht reagiert hätten. Oftmals wird ein Schufaeintrag durch den Gläubiger der Forderung auch angedroht. Insofern wäre es hilfreich, wenn Sie nochmals überprüfen, ob Sie im Zeitraum vor der Eintragung bei einem Unternehmen eine Verbindlichkeit nicht beglichen haben. Bedenken Sie, dass der Zahlungsanbieter, der Ihnen nicht bekannt ist, eventuell diese Forderung auch gekauft oder übertragen bekommen haben könnte.