Bestehen solche Auswahlrichtlinien und würde eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Einstellung gegen eine Auswahlrichtlinie verstoßen, kann der Betriebsrat mit dieser Begründung gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG die Zustimmung zu der Einstellung verweigern. 3 BetrVG: Nachteile für andere Beschäftigte § 99 Abs. 3. BetrVG gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn zu befürchten ist, dass aufgrund der Einstellung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden. Drei formen der mitwirkung die der betriebsrat bei einstellungen hat enterprise. Ein sonstiger Nachteil kann z. sein, dass ein anderer Beschäftigter durch die Einstellung einen Anspruch oder eine rechtlich gesicherte Anwartschaft verliert. Aber auch rein tatsächliche Nachteile können "sonstige Nachteile" im Sinne des § 99 Abs. 3 BetrVG sein. Ein tatsächlicher Nachteil kann z. sein, dass durch die Einstellung die Arbeit für die anderen Beschäftigten erschwert wird. Für das Bestehen dieses Zustimmungsverweigerungsrechts kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit der Einstellung die Kündigung eines anderen Arbeitnehmers oder die "sonstigen Nachteile" bezweckt.
Die drohende Entlassung eines Beschäftigten in vergleichbarer Position oder eine befristete Stelle, die wegen der Neueinstellung nicht verlängert werden soll, kann ebenfalls dazu führen, dass der Betriebsrat der Einstellung widerspricht. Gleiches gilt schließlich für eine externe Stellenausschreibung, die für eine Einstellung weniger Voraussetzungen verlangt als die innerbetriebliche Ausschreibung. Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht nur vorübergehend erfolgen soll ( BAG v. 10. 7. 2013 – Az. 7 ABR 91/11). Auch die Tarifeingruppierung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer kann der Betriebsrat berechtigt verweigern ( BAG v. 18. 1 ABR 25/10). 5. Was passiert nach der Ablehnung einer Einstellung? Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen - Allgemeine Themen - Forum für Betriebsräte. Wird eine Einstellung durch den Betriebsrat abgelehnt, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, dass die Zustimmung zur Einstellung durch das Arbeitsgericht ersetzt wird (§ 99 Abs. 4 BetrVG).
Zudem hat der Betriebsrat das Recht zur Beteiligung an personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen. Dabei unterscheidet man zwischen: Mitwirkungsrechten Informationsrecht Vorschlagsrecht Anhörungsrecht Beratungsrecht Mitbestimmungsrechten: Initiativrecht Zustimmungsverweigerungsrecht Zur Lösung von Konflikten, bei denen sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können, kann die betriebliche Einigungsstelle angerufen werden. Diese Institution wird im Bedarfsfall gebildet und setzt sich gleichermaßen aus Vertretern von Arbeitgeber- und Betriebsratsseite zusammen. Geleitet wird die Einigungsstelle von einem unparteiischen Vorsitzenden, der im Zweifelsfall durch das Arbeitsgericht gestellt wird. Übungsaufgaben #1. Einstellungen: Das sind die Rechte des Betriebsrats - WEKA. Wieso ist Mitbestimmung im Betrieb wichtig? Zur Vereinfachung der Entscheidungsfindung im Unternehmen. Zur Entlastung des Managements. Zur Wahrung der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer. #2. Welche Möglichkeiten hat der gewählte Betriebsrat in einem Unternehmen: Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen im Sinne der Arbeitnehmer.
In der Praxis bedeutsamer ist, dass der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen hat. Auch hier kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO festgesetzt werden. Daneben kann der Betriebsrat die Einigungsstelle nach § 76 Abs. 5 BetrVG anrufen, um die streitige Angelegenheit dort regeln zu lassen.
____________________________ (Unterschrift) Vorgehen bei Verweigerung der Zustimmung Wenn Sie die Zustimmung zur Einstellung verweigern, müssen Sie einige Regeln beachten: Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen und begründet sein. Achtung: Hierbei reicht es nicht aus, wenn Sie das BetrVG zitieren, etwa: "(…) verweigert der Betriebsrat die Zustimmung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. Drei formen der mitwirkung die der betriebsrat bei einstellungen hat yai. 3 BetrVG, weil durch die Einstellung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt wäre. " Diese Formulierung wird einer rechtlichen Überprüfung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nicht standhalten, Sie müssen in eigenen Worten die Fakten nennen und begründen, warum Sie die Zustimmung verweigern. Autor*in: Silke (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT. )