Erhebungsbogen Den Statistik-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen finden Sie hier Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Referat 32 Baugewerbe, Bautätigkeit, Alt Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, Tel. :030/9021-3355/3843, Fax:030/9028-4014, E-Mail: Formulare zur EnEV Unternehmererklärung - Technische Gebäudeausrüstung hier Unternehmererklärung - bei Änderung von Außenbauteilen oder Dämmung hier Formulare zum EEWärmeG Angaben zur Einhaltung des EEWärmeG hier Zuständiger Ansprech- partner: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Referat 22 Impressum Datenschutz Fehler melden © 2012 Landesregierung Brandenburg
Wer hilft mir weiter, wenn ich Fragen habe? Sie haben Fragen zum Ablauf? Sie haben technische Probleme mit den Online-Meldeverfahren? Wir haben Ihnen auf dieser Seite verschiedene Informationen rundum das Thema "Daten melden" zusammengestellt. Außerdem gibt es einen "Häufige Fragen und Antworten"-Bereich, der regelmäßig ergänzt wird. Sie haben eine postalische Aufforderung zur Datenmeldung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erhalten. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, zu welcher Statistik Sie meldepflichtig sind und warum. Jede Meldepflicht beruht auf einer gesetzlichen Grundlage. Sie erhalten in diesem Brief außerdem Informationen, wie und auf welchem Weg Sie uns Ihre Daten melden können. Mit modernen Online-Erhebungsverfahren bieten wir Ihnen kostengünstige und sichere Möglichkeiten zur Meldung Ihrer Daten. Sie tragen damit auch zu einer beschleunigten und kostengünstigeren Aufbereitung der Daten bei. Bautätigkeitsstatistik Online. Für die elektronische Datenmeldung können unterschiedliche Verfahren (z.
Bitte wählen Sie das Bundesland für das Sie Erhebungsbogen erzeugen oder Erläuterungen ausdrucken möchten: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Was möchten Sie tun? Baugenehmigung Erhebungsbogen für Baugenehmigung online ausfüllen und das so generierte PDF dem digitalen Bauantrag beifügen. Andernfalls den entsprechenden Ausdruck der Bauakte beilegen. Erhebungsbögen - Statistik - Statistik - sachsen.de. Leeren Erhebungsbogen für Baugenehmigung ausdrucken (PDF) Erläuterungen für Baugenehmigung ausdrucken (PDF) Bauabgang Erhebungsbogen für Bauabgang ausdrucken (PDF) Erläuterungen für Bauabgang ausdrucken (PDF) Informationen zu dieser Anwendung Rechtsgrundlagen Baugenehmigung Rechtsgrundlagen Bauabgang Kontaktdaten Datenschutz Hinweise zur Benutzung Druckhinweise
B. IDEV,, Erhebungsportal) und Zugänge Verwendung finden. Dies ist abhängig von der jeweiligen Erhebung, für die Sie meldepflichtig sind. Darüber hinaus erhebt beispielsweise der Mikrozensus Daten durch sogenannte Erhebungsbeauftragte. Dabei werden die Daten in einem direkten Gespräch bei Ihnen erfragt. Wenige Statistiken werden mit klassischen Papier- oder PDF-Erhebungsbögen durchgeführt. Sobald Sie Ihre Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt haben, werden diese ausgewertet. Ihre Daten werden dabei streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Sobald die Daten ausgewertet sind, veröffentlichen wir sie für unsere Kundinnen und Kunden. So kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag nach, der Regierung, Wirtschaft und Öffentlichkeit Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage, die demografische Entwicklung und die Situation der Umwelt zu liefern. IDEV steht für »Internet Daten Erhebung im Verbund« und ermöglicht eine formularbasierte Eingabe von Daten und das Hochladen von Dateien.
Gegenstand der Bautätigkeitsstatistiken sind Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Hochbau, der Bauüberhang am Jahresende und Bauabgänge von Gebäuden und Gebäudeteilen im Hochbau. Die Baugenehmigungsstatistik wird monatlich und jährlich aufbereitet, die anderen Statistiken jährlich. Auch die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes erfolgt jährlich. Im Rahmen der Bautätigkeitsstatistiken werden die gemäß Landesbauordnungen (Berlin und Brandenburg unterschiedlich) genehmigungs- und zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegenden Bauvorhaben erfasst, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen bzw. verändert wird. Das geschieht überwiegend durch Neubau, aber zum Teil auch durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, wie z. B. den Ausbau von Dachgeschossen.
Sie sind auskunftspflichtig und haben ein Schreiben vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit einer Aufforderung zur Datenmeldung erhalten. Nun wollen Sie uns Ihre Daten übermitteln? Dann sind Sie hier richtig. An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zur Datenübermittlung. Wir informieren Sie hier über alle Meldewege. Sind meine Angaben Pflicht? Für die meisten unserer Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Nur wenige Angaben sind freiwillig. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Statistikgesetz. Sofern Auskunftspflicht besteht, sind die Befragten zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung der ordnungsgemäß gestellten Fragen innerhalb der festgelegten Fristen verpflichtet. Wie sicher ist die Online-Meldung? Die Übermittlung Ihrer statistischen Daten erfolgt immer in verschlüsselter Form via Internet an die Dateneingangsserver der statistischen Ämter. Das dabei verwendete technische Verfahren HTTPS ist ein anerkannt sicheres Verfahren zur Datenübertragung und Serverauthentifizierung, durch das sichergestellt wird, dass die Daten während der Übertragung nicht von Unbefugten eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können.