Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den korrespondierenden Verpflichtungen verrechnet werden. Im Jahresabschluss erfolgt somit kein separater Ausweis dieser Vermögensbestandteile und Schulden (i. S. v. Pensionsrückstellungen), sondern es wird eine bilanzverkürzende Nettobilanzierung vorgenommen. Lediglich die Über- oder Unterdeckung wird als Saldo entweder unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" oder unter den "Pensionsrückstellungen" ausgewiesen. Bei der Erstellung der Strukturbilanz sollte dieses Vorgehen rückgängig gemacht werden, sofern dem Bilanzanalysten die entsprechenden Informationen vorliegen. Vermögensgegenstände die „dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind“ | Studienservice. Dies ist regelmäßig in handelsrechtlichen Abschlüssen von Kapital- bzw. gleichgerichteten Personenhandelsgesellschaften der Fall, weil diese gemäß § 285 Nr. 25 HGB im Anhang über die Höhe der Pensionsverpflichtungen bzw. des Deckungsvermögens berichten müssen. Diese Korrektur kann i. e. "Aufdeckung" insofern erfolgen, als im bilanzanalytischen Anlagevermögen nach den Finanzanlagen der Posten "Deckungsvermögen" aufgenommen wird und die Verpflichtungen (wie die Pensionsrückstellungen) als langfristiges bilanzanalytisches Fremdkapital dargestellt werden. "
Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Werte, die in eine andere Rechnungsperiode verweisen. Auf der Aktivseite umfassen diese Posten Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag getätigt, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Aufwand darstellen, beispielsweise Anzahlungen (§ 250 Abs. 1 HGB). Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern können in die Aktivseite der Bilanz aufgenommen werden, wenn sich die handelsrechtliche und die steuerrechtliche Bilanz in einer Weise unterscheiden, dass im nächsten Geschäftsjahr eine Steuerentlastung zu erwarten ist, z. ▷ Pensionsrückstellungen — einfache Definition & Erklärung » Lexikon. B. durch einen Verlustvortrag (§ 274 HGB). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Bei Altersversorgungspflichten gegenüber Arbeitnehmern und ähnlichen langfristigen Pflichten zählt der aktuelle Zeitwert des dazu dienenden Vermögens (anstelle des Anschaffungsprinzips), und diese Schulden werden entgegen dem sonst geltenden Saldierungsverbot mit dem Vermögen saldiert (§ 246 HGB).
Konkretisierung der Anhangangaben bei Pensionsverpflichtungen Die generellen Anhangangaben zu den Pensionsverpflichtungen werden mit der Umsetzung des BilMoG deutlich konkreter geregelt. Für den Konzernabschluss sind folgende Angaben vorgesehen (§ 285 Nr. 24 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 16 HGB): das angewandte finanzmathematische Berechnungsverfahren die grundlegenden Prämissen der Berechnung, wie z. B. Zinssatz, erwartete Lohn-, Gehalts- und Rententrends und die zugrunde gelegte Sterbetafel die detaillierte Zusammensetzung des Altersversorgungsaufwands, insbesondere die Zinskomponente der Dienstzeitaufwand Praxis-Hinweis: Die Anhangangaben zu den Altersvorsorgungsverpflichtungen sind deutlich konkretisiert worden. Die ersten Erfahrungen mit der BilMoG-Umstellung haben jedoch gezeigt, dass eine Vielzahl von Unternehmen die geforderten Anhangangaben nicht machen. Zusätzlicher Ausweis in Sonderfällen Im Falle einer Saldierung des Deckungsvermögens mit den dazugehörigen Schulden aus der Altersvorsorgungsverpflichtung sind auszuweisen (§ 285 Nr. Saldierungspflichten und Anhangangaben | Finance | Haufe. 25 bzw. 17 HGB): die Anschaffungskosten der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens der Erfüllungsbetrag der Schulden die in der GuV verrechneten Aufwendungen und Erträge
Anderenfalls ist der technische passive Unterschiedsbetrag auch in diesem Fall anzusetzen und in Übereinstimmung mit der Fortschreibung der Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens im Konzernabschluss ergebniswirksam aufzulösen. Auch ein solcher technischer Unterschiedsbetrag kann nach IFRS nicht entstehen, da die eingebrachten Anteile gemäß IFRS 3. 37 als übertragene Gegenleistung grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten Renten / 11. 2. 3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze Software, Anschaffung und Abschreibung Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben / 5.