strict warning: Declaration of views_plugin_style_default::options() should be compatible with views_object::options() in /usr/www/users/dehogq/ on line 0. Umsetzung des ab 1. Januar 2006 geltenden EU-Hygienerechts für die Gastronomie (Berlin, 22. Dezember 2005) Gemeinsam mit Vertretern der Berufs-genossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) und des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) die "Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie" erarbei-tet und mit allen zuständigen obersten Landesbehörden abge-stimmt. Das unentbehrliche Nachschlagewerk für alle Gastronomen wird Anfang des nächsten Jahres erscheinen. Der bisherige vom DEHOGA herausgegebene "Hygiene-Leitfaden für die Gastrono-mie" entspricht nicht mehr dem neuen Hygienerecht der Europäi-schen Union (EU). Zum 1. Januar 2006 tritt in der EU eine neue, in allen Mitgliedstaaten geltende Verordnung über Lebensmittelhygiene in Kraft. Die bislang in Deutschland geltende Lebensmittelhygiene-Verordnung wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.
9. 2015 Leitlinie für Imkereien (BMGFJ-75220/0006-IV/B/7/2008 idgF) Letzte Änderung: 31. 1. 2008 Empfehlung für eine gute Hygienepraxis bei der Herstellung von Primärerzeugnissen für Imkereien (BMSGPK-2020-0. 441. 211-IX/B/13/2020 idgF) Letzte Änderung: 20. 2020 Leitlinie für die Schlachtung und Verarbeitung von Fischen Leitlinie für eine gute Hygienepraxis für die Schlachtung und Verarbeitung von Fischen aus Wildfang oder eigener Aquakutur (Erlass BMG-75210/0022-II/B/13/2011 idgF) Letzte Änderung: 23.
Die EU-Verordnung schreibt Maßnahmen der Basishygiene sowie die Einführung eines HACCP-Konzeptes mit ent-sprechender Dokumentation vor. Mit der neuen Leitlinie gibt der DEHOGA der Branche eine wertvolle Hilfestellung zur richtigen Lebensmittel-Hygiene an die Hand. Alle in der Gastronomie zu beachtenden Hygieneanforderungen werden übersicht-lich und anschaulich in Form von Arbeitsanweisungen, Tipps und Fotos dargestellt. Außerdem werden alle relevanten betrieblichen Maßnahmen für ein betriebsspezifisches Eigenkontrollkonzept/HACCP-Konzept auf-gezeigt. Eine CD mit Mustervordrucken und Gesetzestexten rundet die-ses nützliche Kompendium für die Betriebspraxis ab. Die "Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie" inkl. CD ist ab Ende Januar 2006 über die Interhoga GmbH in Bonn oder über die Landesverbände des DEHOGA zum Vorzugs-Preis von 19, 00 Euro für DEHOGA-Mitglieder zu beziehen. Nicht-Mitglieder zahlen 39, 00 Euro. Vorbestellungen nehmen die Interhoga GmbH sowie die DEHOGA-Landesverbände ab sofort entgegen.
Paket zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) März 2007 Dieses Paket enthält die AGG-Broschüre sowie eine CD-Rom mit einer Power-Point-Präsentation für Mitarbeiterschulungen, einem Flyer zur Mitarbeiterinformation und einem Function Sheet für Personalprozesse. Zimmervormerktabelle 29, 7 x 62 cm, kartoniert, gefalzt und gelocht, für 25 Zimmer Werberezepte – Erfolgreiche Kommunikation in der Gastronomie Dezember 2006 Unkonventionelle Ideen zur Vermarktung müssen nicht die Welt kosten, um große Wirkung zu zeigen. Dieser Ratgeber zeigt auf, was zu tun ist, wenn das Budget knapp ist und die zündenden Ideen fehlen. Er gibt Antwort auf Fragen wie: Welche Medien soll ich nutzen? Was kann und muss ich als Unternehmer/in selber machen? Wann brauche ich Expertenhilfe und was kostet diese? Prüfstempel für die Wareneingangskontrolle – zur Umsetzung des neuen EU-Hygienerechts. Dieses Produkt finden Sie [ HIER] im DEHOGA-Shop Leitfaden für Existenzgründer im Gastgewerbe/Planungs- und Entscheidungshilfen für den erfolgreichen Start März 2006 Als Existenzgründer sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Interhoga GmbH, Bornheimer Straße 135-137, 53119 Bonn Fon 0228/820 08-0, Fax 0228/36 69 51 bestellungen [at] interhoga [dot] de Gesamten Artikel als PDF-Dokument
Grundlagen für die Lebensmittelhygiene Die aktuellen Rechtsgrundlagen für die Lebensmittelhygiene werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereitgestellt unter: Insbesondere ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene für das Gastgewerbe relevant. Diese Verordnung enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer unter besonderer Berücksichtigung folgender Grundsätze: a. Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer. b. Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion, gewährleistet sein. c. Bei Lebensmitteln, die nicht ohne Bedenken bei Raumtemperatur gelagert werden können, insbesondere bei gefrorenen Lebensmitteln, darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. d. Die Verantwortlichkeit der Lebensmittelunternehmer sollte durch die allgemeine Anwendung von auf den HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahren in Verbindung mit einer guten Hygienepraxis gestärkt werden.
Wiederholung der Schulung Die Schulung sollte regelmäßig angeboten werden. Auch der Unternehmer muss sich regelmäßig informieren und die entsprechenden Kenntnisse auffrischen. Es bietet sich an, die Lebensmittelhygiene-Schulung und die Belehrungen gem. § 43 IFSG miteinander zu verbinden und am gleichen Termin durchzuführen. Der Unternehmer muss die Durchführung der Schulung und die Teilnahme der Angestellten in seinen Unterlagen dokumentieren. Bei Nachfragen der Überwachungsbehörden muss der Unternehmer durch seine Antworten belegen können, dass ihm die entsprechenden Rechtsgrundlagen bekannt sind und er diese praxisgemäß interpretieren kann. Wer führt die Lebensmittelhygiene-Schulung durch? Die Schulung kann durch den Arbeitgeber selbst oder durch Dritte durchgeführt werden. Hier finden Sie weiterführende Informationen und Vorlagen. Vorlage (PDF-Datei · 181 KB) zur Dokumentation der Belehrung Dehoga Leitlinien für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie