Grundsätze zum schuleigenen Vertretungskonzept sind u. : • Jede Schule hat unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen und der gewährten Handlungsspielräume ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln, um Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden. • Unvermeidbarer Ausfall darf keinesfalls einseitig zu Lasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgen. • Flexibler Unterrichtseinsatz von Lehrkräften ist möglich: Die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft kann danach aus dienstlichen Gründen wöchentlich bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. Weiterhin verfügen die Schulen über einen deutlichen Spielraum bei der Gestaltung des Unterrichtsangebots und der Lerngruppenbildung. • Die Schulen bewirtschaften ein Budget aus Landesmitteln gem. § 32 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), aus dem auch Vertretungslehrkräfte beschäftigt werden können. Unterrichtsausfall in Niedersachsen: Stunden werden kaum fachlich vertreten. • Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen erhalten vom 5. bis 10.
(2) 1 Die Mindestzügigkeit von Schulen darf auch unterschritten werden, wenn es die Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes erfordert und eine andere Schule für Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar ist. 2 In diesem Fall soll die Schule eine pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit (§ 25 Abs. 1 und 2 NSchG) mit einer benachbarten Schule vereinbaren. (3) Bei den Berechnungen ist von folgenden Schülerzahlen auszugehen: Schülerzahl je Zug oder Lerngruppe 24 Hauptschule 5. bis 9. Klasse Hauptschule 10. Unterrichtsausfall | Nds. Kultusministerium. Klasse 16 Zusammengefasste Haupt- und Realschule, an der kein gemeinsamer schulformübergreifender Unterricht erteilt wird Es gelten die Schüler- zahlen der den Schul- zweigen entsprechenden Schulformen. an der gemeinsamer, schulformübergreifender Unterricht erteilt wird 26 27 Diese Schülerzahl darf bis zum 2015 unterschritten werden, wenn bei Errichtung der Oberschule gleichzeitig eine organisatorisch zusammengefasste Haupt- und Realschule aufgehoben wird.
Abgeordnete Dr. Stefan Birkner und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Vorbemerkung der Abgeordneten Am 18. September 2015 berichtete die Bild-Zeitung unter der Überschrift "Hilfe, unsere Kinder verblöden" über den Unterrichtsausfall an der Realschule Berenbostel. Laut Bericht sind zu diesem Schuljahr mit Erdkunde, Politik, Chemie und Geschichte vier Unterrichtsfächer in der 8. Flexibel unterrichtseinsatz niedersachsen . Klasse ersatzlos gestrichen worden. Grund dafür sei der Mangel an Lehrern an der Realschule. Die Eltern haben, so die Zeitung, der Schulleitung angeboten, selbst für eine Vertretungslehrkraft aufzukommen, damit der Unterricht nicht ausfällt. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage "'Feuerwehrlehrkräfte' an niedersächsischen Schulen" der Abgeordneten Christian Dürr, Björn Försterling u. a. schrieb die Landesregierung: "Durch die Einstellung nur für den Zeitraum des tatsächlichen Vertretungsfalles können deutlich mehr und insbesondere die dringenden Bedarfsfälle mit einem großen prozentualen Fehl abgedeckt werden. "
Oberschule im Sekundarbereich I mit gymnasialem Angebot im gymnasialen Angebot im Übrigen Integrierte Gesamtschule im Sekundarbereich I Kooperative Gesamtschule im nach Schulzweigen gegliedert Schuljahrgängen gegliedert 18 20 mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung 10 Schwerpunkt Geistige Entwicklung Schwerpunkt Hören Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung Schwerpunkt Lernen 1. bis 3. Klasse 4. bis 9. 13 10. Schwerpunkt Sehen für Sehbehinderte für Blinde Schwerpunkt Sprache 12 Schwerpunkt Hören und Sehen (Taubblinde) § 5 Einzugsbereiche (1) Die Schulträger legen für die Schulen Einzugsbereiche (§ 106 Abs. 5 Satz 1 Nr. Flexibler Unterrichtseinsatz - Lehrkräfte haben Anspruch auf zeitnahen Ausgleich | Philologenverband Niedersachsen PHVN. 1 NSchG) fest. (2) Die Einzugsbereiche der Grundschulen sollen das Gebiet des Schulträgers nicht überschreiten. (3) Die Einzugsbereiche der Förderschulen, die den Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung haben, sollen mit den Einzugsbereichen der übrigen Schulen im Primarbereich und Sekundarbereich I so abgestimmt werden, dass die Schülerbeförderung erleichtert wird.
Die Personalnebenakte ist spätestens drei Monate nach Ausscheiden der oder des Bediensteten aus dem Landesdienst zu vernichten. 4. Aufzeichnungen über Anhaltspunkte für etwaige Dienstvergehen sind nach Abschluss des betreffenden Verfahrens bei der zuständigen Bezirksregierung vollständig an diese abzugeben, damit der entsprechende Teilvorgang zusammen mit dem Hauptvorgang dort aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden kann. 5. Die Verarbeitung der Personalaktendaten in automatisierten Dateien ist unzulässig. Zu Zwecken der Textverarbeitung (Schriftverkehr) im Rahmen der Bearbeitungsbefugnisse wird die automatisierte Verarbeitung gestattet, wobei diese Texte nach drei Monaten zu löschen sind. Auf die besonderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird verwiesen. 6. Personenbezogene Daten, die zu Zwecken verarbeitet werden, die zwar die dienstlichen Verhältnisse der Bediensteten berühren, vorrangig jedoch einem anderen prägenden Zweck dienen (z. B. Aufstellung von Stunden-, Aufsichts-, Vertretungs- und Prüfungsplänen, Vorgänge über Störungen in der Zusammenarbeit von Lehrkräften), sind in Sachakten abzulegen.
So oft fallen in Niedersachsens Schulen Stunden aus Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Leeres Klassenzimmer: "Die Schüler müssen den Lehrermangel ausbaden. " © Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa Eltern beklagen hohen Unterrichtsausfall an Niedersachsens Schulen. Vertretungsunterricht gebe es nur in jedem fünften Fall; in drei Viertel aller Fälle stehe nicht einmal eine Aufsichtsperson bereit. Die Schüler müssten den Lehrermangel ausbaden, rügt der Landeselternrat, und auch die Wirtschaft ist alarmiert. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Hannover. Der Lehrer ist krank, eine Vertretung nicht in Sicht, die Schulstunde fällt aus. Aus Sicht der Eltern kommt das in Niedersachsen viel zu oft vor. Nur in jedem fünften Fall werde an den Schulen überhaupt irgendeine Art von Unterricht angeboten, beklagt Sindy Czaja, dreifache Mutter aus der Wedemark; ein Fachlehrer springe in gerade einmal 5, 6 Prozent aller Fälle ein.