Kann sie nicht genügend Reue beweisen, bleibt sie ausgeschlossen und wird geächtet. Einem Erkrankten, der eine lebensrettende Transfusion erhalten soll, bleibt so nur die Wahl zwischen sozialem Tod oder der Gefahr des physischen Todes. Die Aufklärer am Alexanderplatz betonten: "Grundrechte gelten für alle, auch für Zeugen Jehovas, die austreten wollen! Kein Mensch soll wählen müssen zwischen seinem Glauben und seinen Liebsten, seiner psychischen und physischen Integrität oder seinem Leben. "
Falls der mutmaßliche Täter zur gleichen Versammlung (Gemeinde) gehört, muss das Opfer weiterhin mit dem Täter zweimal wöchentlich die Versammlung besuchen. Die Opfer sind doppelt gestraft: Sie wurden Opfer und sollten sie sich wehren, werden sie aus der Sekte verstoßen – mit den oben genannten Folgen. Das Blutverbot Zum Allgemeinwissen gehört, dass die Zeugen Jehovas jegliche Bluttransfusion ablehnen. Hinter diesem häufig mit Kopfschütteln abgetanen Irrsinn steht allerdings eine unglaublich gefährliche Ideologie: Zeugen Jehovas dürfen auch dann keine Bluttransfusionen akzeptieren, wenn diese lebensrettend wäre. Bei Erwachsenen mag man das noch als zwar unverständlichen, aber zu tolerierenden Spleen halten. Doch dieses irrsinnige Gebot gilt auch für Kinder! Deshalb regeln viele Staaten lebensrettende Maßnahmen für Kinder gesetzlich. Erwachsene Zeugen Jehovas hingegen können das Blutverbot nicht umgehen: Willigt eine betroffene Person in eine Transfusion ein, gilt sie als freiwillig ausgetreten.
Unter Zeugen Jehovas herrscht ein enormes Urvertrauen. Man würde selbst völlig fremde Personen aus einem anderen Land, die man noch nie gesehen hat, jederzeit in seine Wohnung hereinbitten und sie dort sogar übernachten lassen. Beispielsweise, wenn internationale Kongresse anstehen. Jetzt fragst du dich vermutlich: Aber die Eltern werden doch sicherlich Anzeige erstatten? !
Er selbst fand es am schlimmsten zu erfahren, wie in seiner Religionsgemeinschaft mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch umgegangen wird. Dass es diese auch unter Zeugen Jehovas gibt, war ihm klar - nur die Regeln nicht: Bei Zeugen ist es gängige Praxis, Fälle von Kindesmissbrauch nicht den Behörden zu melden. Stattdessen wird im kleinen Kreis unter Ältesten darüber beraten. Und es gilt die Zwei-Zeugen-Regel. Das bedeutet: Außer dem Kind muss mindestens eine weitere Person bestätigen, dass sich der Missbrauch ereignet hat. Die Zeugen begründen das mit einem Vers bei Matthäus. Kann also außer dem Opfer selbst niemand den Missbrauch bezeugen und streitet der Beschuldigte die Tat ab, wird nichts gegen den mutmaßlichen Täter unternommen. Oder wie es im Buch "Hütet die Herde Gottes", einer unter Verschluss gehaltenen Handlungsanweisung für die Ältesten, heißt: "die Angelegenheit wird Jehova überlassen". Was aber, wenn das Opfer eines Missbrauchs von sich aus auf die Idee kommt, den Täter bei der Polizei anzuzeigen?
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