Verarbeitete tierische Proteine von Geflügel und Insekten dürfen in Schweinefutter eingesetzt werden. Gelatine und Kollagen, welche von Wiederkäuern gewonnen wurden, dürfen in Futtermitteln für Nichtwiederkäuer eingesetzt werden. Die Anpassung dieser Rechtsvorschriften hat Auswirkungen auf die vorgegebenen Reinigungsanforderungen der IDTF. Das ICRT bereitet aktuell die Änderungen vor und wird diese so bald wie möglich in der Datenbank veröffentlichen. In Anbetracht der bevorstehenden Änderungen können Unternehmen bereits jetzt verarbeitete tierische Proteine gemäß den Anforderungen der Richtlinie (EU) Nr. 2021/1372 oder gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung transportieren, wenn diese strenger als die EU-Gesetzgebung ist, transportieren. 5. Anpassung des Haftungsausschluss der IDTF Folgender Satz wird im Haftungsausschluss ergänzt, um zu betonen, dass es sich bei den Reinigungsanforderungen in der IDTF um ein Mindestreinigungsanforderungen handelt. In manchen Fällen kann ein strengeres Reinigungsverfahren erforderlich sein.
9 Sonnenblumen-Extraktionsschrot-fraktion mit hohem Cellulosegehalt;3. 8 Johannisbrotsamenschale; 4. 1. 16 Isomaltulose; 6. 13. 1 Rapssaatstroh; 7. 8. 2 Pulvercellulose; 7. 15. 1 Mehl aus wachsblättrigem Nachtschatten (Solanum-glaucophyllum-Mehl); Gelöschte Produkte: 1. 19 Reiskeimmehl 30308 Pflanzliche Einzelfuttermittel mit der Reinigungsanforderung B Neue Produkte hinzugefügt: 7. 12. 2 Saft von Yucca Schidigera 30311 Einzelfuttermittel mit der Reinigungsanforderung B Neue Produkte hinzugefügt: 12. 8 Erzeugnis aus Arten von Lactobacillus, proteinreich, flüssig; 12. 9 Erzeugnis aus Trichoderma viride, proteinreich, flüssig; 12. 10 Erzeugnis aus Bacillus subtilis, proteinreich, flüssig; 12. 11 Erzeugnis aus Aspergillus oryzae, proteinreich, flüssig; 12. 12 Hefeerzeugnisse, flüssig; 12. 7 Polyhydroxybutyrat durch Fermentation mit Rastolnia eutropha, flüssig; 13. 16 Aromatisierte Getränke, süß;13. 17 Obstsirup;13. 18 Aromatisierter Sirup, süß;13. 1 Hyaluronsäure, flüssig; 30312 Andere Einzelfuttermittel mit der Reinigungsanforderung C Neue Produkte hinzugefügt: 13.
Das Internationale Komitee für den Straßentransport hat für die IDTF einige Änderungen beschlossen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen bezüglich der Änderungen. Diese Änderungen sind in der IDTF bereits vorgenommen worden. Auf Anfrage der Unternehmen werden Produkte und die dazugehörige Reinigungsanforderung in die IDTF eingetragen, sobald das ICRT diese beschlossen hat. Das Datum an dem diese Äderung in die IDTF eingetragen wird, wird als "Datum Veröffentlichung" angegeben. Das Datum ab dem diese Reinigungsanforderung verpflichtend ist, wird als "Gültig ab" angegeben. 1. Neue Produkte in der IDTF klassifiziert 2. Anpassungen der klassifizierten Produkte in der IDTF 3. Neue Ausnahmeregelung für die Reinigungspflicht nach dem Transport von Melasse und Glycerin Für einige in der IDTF gelisteten Produkte, die unter derselben IDTF-Nummer aufgeführt sind, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, auf eine Reinigung zu verzichten, wenn diese Produkte nacheinander transportiert werden.