Füllen Sie die Formulare "Angaben zur Verpflichtungserklärung" und "Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS" vor dem Besuch vollständig aus. Lesen Sie sich das Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung" aufmerksam durch, unterschreiben es aber nicht. Die Unterschrift erfolgt vor den Augen des Mitarbeiters der Ausländerbehörde. Bringen Sie Nachweise über ihr Einkommen der letzten drei Monate und/oder Sparguthaben mit. Hier werden Originale und Kopien benötigt. Neben der Gehaltsabrechnung gilt Ihr Rentenbescheid oder Ihr Festsetzungsbescheid ebenfalls als Einkommensnachweis. Als Selbstständiger oder Freiberufler benötigen Sie Ihren letzten Steuerbescheid. Sie benötigen außerdem eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse. Legen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vor. Sie zahlen Gebühren in Höhe von 29, 00 Euro für die Verpflichtungserklärung. Ausländische Besucher nach Deutschland einladen - alle Infos | FOCUS.de. Videotipp: Was ist ein EWR-Personalausweis? Im nächsten Beitrag finden Sie eine Liste der EU-Mitgliedstaaten mit Eintrittsdaten im Überblick.
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Praxistipps Freizeit & Hobby Möchten Sie einen Angehörigen eines Drittstaats nach Deutschland einladen, gibt es einige Dinge zu beachten. Viele ausländische Besucher benötigen ein Visum und Sie müssen zusätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. B. Ausländerbehörde ratzeburg frau freiburg die. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. Einen Drittstaatenangehörigen nach Deutschland einladen Gehört Ihr Besucher nicht einem EU-Staat, oder einem Land, für welches die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte aufgehoben hat, an, ist ein Visum nötig. Wer ein Visum benötigt, erfahren Sie auf dieser Webseite vom Auswärtigen Amt. Besteht Visumpflicht für Deutschland, muss Ihr Besuch das Visum vor der Reise bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat im Heimatland beantragen. In den meisten Fällen müssen Sie als Gastgeber zusätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben. Erkundigen Sie sich am besten noch vor Antrag auf Visum bei Ihrer Ausländerbehörde vor Ort.