(1) 1 Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister. 2 Die Änderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. 3 Der Anmeldung sind eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschlusses und der Wortlaut der Satzung beizufügen. 4 In dem Wortlaut der Satzung müssen die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung, die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung und, wenn die Satzung geändert worden ist, ohne dass ein vollständiger Wortlaut der Satzung eingereicht wurde, auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen. (2) Die Vorschriften der §§ 60, 64 und des § 66 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24. § 33 BGB - Satzungsänderung - dejure.org. 09. 2009 ( BGBl. I S. 3145), in Kraft getreten am 30. 2009 Gesetzesbegründung verfügbar Vorherige Gesetzesfassungen
Stand: 21. 06. 2021 17:25 Uhr Nach der Änderung der NDR Satzung, der der Rundfunkrat zugestimmt hat, werden zukünftig die Sitzungen der NDR Gremien öffentlicht sein. In seiner Sitzung am Freitag, 18. Juni 2021, hat der NDR Rundfunkrat eine Änderung der NDR Satzung beschlossen. Redaktionelle änderung satzung. Diese Änderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Länder zur Novellierung des NDR Staatsvertrags zum 1. September 2021. Darüber hinaus tauschten sich die Mitglieder des Rundfunkrats mit der neuen ARD Programmdirektorin Christine Strobl, dem stellvertretenden ARD Programmdirektor Florian Hager und dem ARD Chefredakteur Oliver Köhr über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Neue NDR Satzung "stellt Weichen für die Zukunft" Ute Schwiegershausen, Unternehmerverbände Handwerk Niedersachsen e. V. Ute Schwiegerhausen, Vorsitzende NDR Rundfunkrat: "Mit der neuen Satzung stellen wir die Weichen für die Zukunft des NDR und die Arbeit der Gremien. Der Rundfunkrat unterstützt diesen Prozess ausdrücklich.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. § 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus: 1. dem Vorsitzenden (Präsident), 2. zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, 3. dem Schatzmeister, 4. dem Schriftführer und 5. bis zu sieben Beisitzern. Die Landsmannschaft Westpreußen hat für das Amt eines Stellvertretenden Vorsitzenden das Vorschlagsrecht, solange sie Mitglied der Copernicus-Vereinigung ist. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt alle vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. § 9 Vorstandsaufgaben Der Vorsitzende und die Stellvertretenden Vorsitzenden bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten einzeln die Vereinigung nach innen und außen. § 10 Beschlussfassung Mitgliederversammlung und Vorstand beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ableh-nung.