Aktuelle Seite: Startseite / Werden bei Hartz-4-Bezug die Heizkosten vom Jobcenter übernommen? "Winter is coming" – Dieses berühmte Zitat aus der Serie "Game of Thrones" lässt sich auch auf das tägliche Leben übertragen. Die kalte Jahreszeit ist unabwendbar, Klimawandel hin oder her. Aber werden bei Hartz-4-Bezug die Heizkosten vom Jobcenter übernommen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Die Antworten lesen Sie im nachfolgenden Ratgeber. Das Wichtigste zum Hartz-4-Bezug und Heizkosten kurz und knapp zusammengefasst Kommt das Jobcenter für meine Heizkosten auf? Ja, die Heizkosten werden bei Hartz-4-Bezug vom Jobcenter übernommen. Wovon hängt die Kostenübernahme ab? Nachtspeicheröfen un thermostat Einstellung.? (Technik, Haus, Strom). Es muss sich um angemessene Heizkosten für die Hartz-IV-Empfänger handeln. Diese leiten sich unter anderem aus der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab. Was gilt für eine Rückzahlung bei den Heizkosten?? Entsteht beim Bezug von Hartz 4 für die Heizkosten ein Guthaben beim Anbieter, weil Sie weniger als gedacht geheizt haben, kann das Jobcenter diesen Betrag zurückfordern.
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Ein Urteil vom Bundessozialgericht aus dem Jahr 2007 [AZ. B 7b AS 40/06 R] erkennt an, dass es sich um tatsächliche Aufwendungen handelt, wenn der Hartz-4-Empfänger die Heizkosten für Holz und Kohle erstatten lassen möchte. Heizkosten bei Hartz-4-Bezug: Wie hoch dürfen sie ausfallen? Die Berechnung der angemessenen Heizkosten bei Hartz-4-Empfängern orientiert sich an der Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen und der Gebäudefläche. Die Grundlage der Berechnung bildet stets der kommunale Mietspiegel. Weiterhin ist zu beachten, wenn beim Bezug von Hartz 4 angemessene Heizkosten ermittelt werden, welche Heizart genutzt wird. Hierbei kommen als Energieträger in aller Regel Heizöl, Erdgas und Fernwärme in Betracht. Gut zu wissen: Beim Bezug von Hartz 4 werden die Heizkosten bzw. deren Grenzwert entsprechend gesenkt, wenn die Warmwassererzeugung in der Wohnung dezentral erfolgt. Allerdings können die zusätzlichen Kosten dann durch das Jobcenter im Rahmen eines Mehrbedarfs übernommen werden.