Zwei Dinge müssen am Ende der Probezeit besonders beachtet werden: Wer am Ende der Probezeit noch keine 21 Jahre alt ist, für den gilt das Alkoholverbot weiter! Die Probezeit endet nicht schon nach Ablauf von zwei Jahren, sondern tatsächlich erst einen Tag später! Nehmen wir an, ein 20-Jähriger besteht die Fahrprüfung und bekommt seinen Führerschein am 1. Oktober 2010 ausgehändigt, sagen wir morgens. Er kommt zunächst ohne jegliche Auffälligkeiten durch seine reguläre zweijährige Probezeit. Am 1. Oktober des Jahres 2012 schaut er mit einem nostalgischen Blick auf seinen Führerschein und freut sich: Genau heute vor zwei Jahren hat ihm der Prüfer gratuliert. Abends trinkt er zur Feier des Tages "nur ein Bierchen". Er fährt mit dem Auto heim und gerät dabei prompt in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Der Beamte bemerkt den Alkohol und teilt unserem Fahranfänger zu seiner großen Überraschung mit, dass er sich immer noch in der Probezeit befinde und nun mit Konsequenzen wegen der Alkoholfahrt rechnen müsse.
Was viele nicht wissen: Alkohol kann nicht nur abhängig machen, sondern ist insgesamt gesundheitsschädlich. Viele Krankheiten entstehen durch Alkoholkonsum. Zu den gesundheitlichen Folgen gehören u. a. Erkrankungen der Leber, der Bauchspeicheldrüse, des Herzens sowie des zentralen und peripheren Nervensystems und der Muskulatur. Alkohol gehört zu den "Top Ten" aller Stoffe, die Krebs auslösen. Besonders häufig gilt das für Krebserkrankungen in Mund, Rachen, Speiseröhre, Dickdarm und Brustdrüse.