Rechenschaftsbericht muss zur Verfügung gestellt werden Der Rechenschaftsbericht gehört zu den "öffentlichen" Unterlagen des Vereins, beispielsweise zusammen mit den Protokollen der Mitgliederversammlungen. Das bedeutet, dass die Mitglieder ein Einsichtsrecht haben. Der Verein ist nicht befugt, den Mitgliedern außerhalb der Mitgliederversammlungen Vereinsunterlagen vorzuenthalten (Amtsgericht Wiesbaden, Az. 91 C 7358/09). Rechenschaftsbericht: Verschiedene Arten der Einsichtnahme Damit die Mitglieder von ihrem Einsichtsrecht Gebrauch machen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Rechenschaftsbericht per Mail zuschicken Rechenschaftsbericht gegen Kostenerstattung zuschicken. Rechenschaftsbericht bei einem Vorstandsmitglied hinterlegen, bei dem das Mitglied Einsicht nehmen kann, eine Abschrift erstellen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen. Rechenschaftsbericht in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegen, Einsichtnahme während der Geschäftszeiten. Verein finanzen einsicht fur. Die "öffentlichen" Unterlagen des Vereins sollten Sie in der Vereinsgeschäftsstelle, dem Vereinsbüro oder bei einem Vorstandsmitglied zur Einsicht hinterlegen, und bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung darauf hinweisen.
Ansonsten dürfen die Kontoauszüge nur dem Vorstand und dem Schatzmeister sowie den Kassenprüfern zugänglich sein. Auskunft über den Kontostand dürfen Mitglieder außerhalb der Mitgliederversammlung nicht verlangen, innerhalb der Mitgliederversammlung schon. Innerhalb der Mitgliederversammlung dürfen Ihre Mitglied Auskunft über die Vermögensverhältnisse und die finanzielle Lage des Vereins verlangen. Hierzu gehört auch der aktuelle Kontostand. Verein finanzen einsicht deutsch. Sie als Vorstand müssen aber keine Auskunft über alle Kontobewegungen während der Tätigkeitszeitraums geben. Allerdings kann ein Mitglied Auskunft über den Kontostand zu Beginn und Ende des Tätigkeitszeitraumes verlangen und Fragen dazu stellen, warum sich das Konto positiv oder negativ entwickelt hat. Grundsätzlich darf jedes Mitglied aus seinem Mitgliedschaftsrecht heraus Einsicht in die Versammlungsprotokolle nehmen, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Mitglied darf auch das Protokoll oder Teile davon abschreiben oder eine Kopie verlangen.
Das Erfassen von Zahlungen, das Planen von Budgets, die Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen oder die Kostenaufstellung von Vereinsfeierlichkeiten treiben das Arbeitspensum des Kassenwarts schnell in schwindelerregende Höhen. Wo Arbeitsaufwand entsteht, gibt es aber auch immer Optimierungspotenzial und wo viel Zeit reinfließt, kann auch viel Zeit gespart werden. Rechenschaftsbericht: Einsichtnahme rechtssicher regeln. Hier setzt unsere Online-Vereinssoftware MeinVerein Web an. Mit einer einfachen Kontenanbindung, strukturierten Buchungsabläufen und einem cleveren Spenden- und Beitragsmanagement sorgen wir dafür, dass Euch so schnell nichts in Schwitzen bringt. Zahlungsverkehr bequem online verwalten Mit dem Online-Banking von MeinVerein Web habt Ihr Eure Vereinsfinanzen immer im Griff. Ob eingegangene Mitgliedsbeiträge, beglichene Forderungen, Spenden oder getätigte Zahlungen – hier laufen alle Kontobewegungen und -informationen zusammen. Mit der Online-Vereinssoftware seid Ihr bestens über Euern Finanzstatus informiert!
Die Auffassung der Rechtsprechung besagt, dass ein Mitglied in seiner Eigenschaft als Mitglied keine Anteile am Vereinsvermögen erwirbt und demzufolge auch keine generelle Berechtigung zur Einsichtnahme, sprich "Prüfung", der Bücher besitzt. Außerdem gibt es im Vereinsrecht keine Vorschrift, die dem Kontrollrecht der Gesellschafter nach § 716 BGB entspricht. Liegt, wie bereits erwähnt, allerdings ein berechtigtes persönliches Interesse vor, kann der Vorstand solch eine Auskunft nicht verweigern. Notfalls muss das ein Beschwerdeausschuss entscheiden. Ein berechtigtes persönliches Interesse kann z. B. ᐅ Einsicht in die Finanzen. vorliegen, wenn der Verein Unregelmäßigkeiten bei der Beitragszahlung eines bestimmten Mitgliedes festgestellt hat, Nachprüfungen über geleistete Arbeitsstunden oder Spenden erforderlich werden oder Dinge behandelt wurden, die ein Mitglied persönlich betreffen. Es würde aber zu weit gehen, wenn Mitglieder (möglicherweise nur aus persönlichem Frust) ständig den Vorstand damit beschäftigen, irgendwelche Unterlagen vorzulegen, um dann, womöglich ohne die Zusammenhänge im Ganzen zu kennen, Stimmung im Verein machen zu wollen.