In die-ser Situation würde sie es vorziehen zu sterben. Unter Vorlage der Patientenverfügung von 1998 regte der Sohn der Betroffenen im Jahr 2012 an, ihr einen Betreuer zu bestellen. Das Amtsgericht bestellte daraufhin den Sohn und den Ehemann der Betroffenen zu jeweils alleinvertretungsberechtigten Betreuern. 2014 waren sich der Sohn und der behandelnde Arzt darüber einig, dass die künstliche Ernährung und die Flüs-sigkeitszufuhr abgestellt werden sollte, wie in der Patientenverfügung niedergelegt war. Der Ehemann war dagegen. Nach der Entscheidung des BGH bedarf der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 Abs. BGH: Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung. 2 BGB, wenn der Patient einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen Patientenverfügung (§ 1901 a Abs. 1 BGB) niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungs-situation zutrifft. Das Gericht führt aus, dass in diesem Fall der Patient selbst diese Entschei-dung in einer alle Beteiligten bindenden Weise getroffen hat, so dass eine Einwilligung des Be-treuers, die dem betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernis unterfällt, in die Maßnah-me nicht erforderlich ist.
Das Betreuungsgericht muss dabei Ihren Wunsch berücksichtigen. Weitere Informationen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Rechtliche Betreuung. Ja, die Betreuungsverfügung können Sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht ausstellen. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die Vorsorgevollmacht unwirksam ist. Die Vorsorgevollmacht kann unwirksam werden, wenn Sie bei der Unterzeichnung nicht voll geschäftsfähig waren. Patientenverfügung magensonde schlaganfall erlitten haben. Vorteile Nachteile Das Betreuungsgericht und der Betreuer müssen versuchen, die Wünsche aus der Betreuungsverfügung zu erfüllen. Das Gericht muss sich nicht an die Betreuungsverfügung halten. Sie ist eine Art Empfehlung. Das Gericht versucht aber, sich an die Wünsche aus der Verfügung zu halten. Sie können all Ihre Wünsche festhalten, die vom Gericht und Ihrem oder Ihrer Betreuer*in beachtet werden müssen. Sollten Sie einen rechtliche Betreuung bekommen, kontrolliert das Gericht den oder die Betreuer*in und die Erfüllung Ihrer Wünsche aus der Betreuungsverfügung. Selbst wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind, können Sie eine gültige Betreuungsverfügung ausstellen.
Diesen Anforderungen genüge – so der Senat weiter - eine Patientenverfügung nur, wenn sie sowohl konkret die Behandlungssituationen, in der die Verfügung gelten solle, beschreibe, als auch diejenigen ärztlichen Maßnahmen genau bezeichne, in die der Ersteller einwillige oder die er untersage. Namentlich nennt der Senat Angaben zur Schmerz- und Symptombehandlung, zur künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, zur Wiederbelebung, zur künstlichen Beatmung, zur Antibiotikagabe oder zur Dialyse. Die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung dürfen nach Auffassung des Senats dabei nicht überspannt werden. Konkretisierung einer Patientenverfügung - Vorgaben des BGH. Vorausgesetzt werden könne nur, dass der Betroffene umschreibend festlege, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation wolle und was nicht. Diese Beschreibung müsse nicht das gleiche Maß an Präzision haben wie die Einwilligung eines Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme. Andererseits genügten allgemeine Anweisungen, wie die Wünsche nach einem würdevollen Sterben oder dem Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen nicht.
Dort hatte sie niedergelegt, dass "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollten. Dies sollte jedoch nicht in jedem Fall gelten. Unter anderem dann sollte es gelten, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht. Es sollte auch dann gelten, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe. Wie hat sich die Betroffene bereits früher geäußert? Bereits früher hat sich die Betroffen bezüglich des Wachkommas geäußert. Diese Äußerungen tätigte sie zu nicht genauer festgestellter Zeit zwischen 1998 und ihrem Schlaganfall. Gegenüber verschiedenen Familienangehörigen und Bekannten hat sie sich angesichts zweier Wachkoma-Patienten aus ihrem persönlichen Umfeld mehrfach geäußert. Patientenverfügung magensonde schlaganfall bessere prognose bei. Die Betroffene wolle selbst nicht künstlich ernährt werden. Sie wolle nicht so am Leben erhalten werden. Die Betroffene wolle nicht so daliegen, lieber sterbe sie. Sie äußerte zudem, sie habe auch durch eine Patientenverfügung vorgesorgt, das könne ihr somit nicht passieren.
BGH, Beschl. v. 8. 2. 2017 – XII ZB 604/15 Der BGH hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine bindende Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. Zum Sachverhalt Die im Jahr 1940 geborene Betroffene erlitt im Mai 2008 einen Schlaganfall und befindet sich seit einem hypoxisch bedingten Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 in einem wachkomatösen Zustand. Patientenverfügung magensonde schlaganfall ursachen. Sie wird seitdem über eine Magensonde künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits im Jahr 1998 hatte die Betroffene ein mit "Patientenverfügung" betiteltes Schriftstück unterschrieben. In diesem war niedergelegt, dass unter anderem dann, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollten. Zu nicht genauer festgestellter Zeit zwischen 1998 und ihrem Schlaganfall hatte die Betroffene mehrfach gegenüber verschiedenen Familienangehörigen und Bekannten angesichts zweier Wachkoma-Patienten aus ihrem persönlichen Umfeld geäußert, sie wolle nicht künstlich ernährt werden, sie wolle nicht so am Leben erhalten werden, sie wolle nicht so daliegen, lieber sterbe sie.
Der BGH hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine bindende Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss (Urteil vom 08. 02. 2017 – XII ZB 604/15). Betroffene mit Patientenverfügung erleidet Herz-Kreislaufstillstand Die im Jahr 1940 geborene Betroffene erlitt im Mai 2008 einen Schlaganfall und befindet sich seit einem hypoxisch bedingten Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 in einem wachkomatösen Zustand. Sie wird seitdem über eine Magensonde künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits im Jahr 1998 hatte die Betroffene ein mit "Patientenverfügung" betiteltes Schriftstück unterschrieben. Inhalt einer Patientenverfügung. In diesem war festgelegt, dass unter anderem dann, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollten. Zu nicht genauer festgestellter Zeit zwischen 1998 und ihrem Schlaganfall hatte die Betroffene mehrfach gegenüber verschiedenen Familienangehörigen und Bekannten angesichts zweier Wachkoma-Patienten aus ihrem persönlichen Umfeld geäußert, sie wolle nicht so am Leben erhalten werden, lieber sterbe sie.
"Die Anforderungen an die Bestimmtheit dürften nicht überspannt werden. " Dazu fällt dem juristischen Laien nur ein: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand… Es hilft also nur ein juristisch ausgeklügeltes Formular (s. o. ).