Der Bezirk Mittelfranken sucht für die Heilpädagogische Tagesstätte am Pädagogischen Zentrum Bertha von Suttner in Nürnberg Erzieherinnen/Erzieher (m/w/d) oder Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger (m/w/d) in Teilzeit mit 75% der regelmäßigen Arbeitszeit ( derzeit 29, 25 Wochenstunden). Stellenausschreibung in PDF- Format zum Download für Interessenten > Staatlich annerkannte Kinderpflegerinnen/ Kinderpfleger (m/w/d) mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit (derzeit 19, 5 Wochenstunden). Stellenausschreibung in PDF-Format zum Download für Interessenten > Ab 01. 09. 2022 sind wieder Stellen für Erzieherinnen und Erzieher im Berufsanerkennungsjahr zu besetzten. Anfrage unter der Telefonnummer: 0911-96178-200 bzw. -201 oder eine schriftliche Bewerbung an die Heilpädagogische Tagesstätte. Ab 01. 2022 sind wieder Stellen für ein freiwilliges soziales Jahr zu besetzten. Interessenten für ein freiwilliges soziale Jahr wenden sich bitte an: Erzbistum Bamberg Jugendamt der Erzdiözese Referat Freiwilliges Soziales Jahr Postfach 110 138 - 96029 Bamberg Kleberstraße 28 - 96047 Bamberg Tel.
Wann werden die Kinder in der Tagesstätte betreut? Die Heilpädagogische Tagesstätte ist an allen Schultagen bis 17. 00 Uhr (freitags bis 16. 00 Uhr) und zusätzlich an 12 bis 15 Ferientagen in der Zeit von 9. 00-16. 00 Uhr geöffnet. Während der Oster- und Pfingstferien ist die Tagesstätte jeweils eine Woche (von 9. 00 – 16. 00 Uhr) geöffnet. Die Verteilung der Öffnungstage während der Ferien wird den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. Ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist die 10-tägige Ferienfreizeit. Die Kinder fahren gruppenweise mit ihren Betreuern zu einem gemeinsam geplanten Ferienziel. Ohne die Alltagspflichten und schulische Anforderungen können die Kinder miteinander und mit den Betreuern ganz neuartige Erfahrungen machen. Wie wird in der Heilpädagogischen Tagesstätte gearbeitet? Die Gruppe stellt ein wichtiges Lernfeld für soziales Verhalten dar, z. zur Konflikt-bewältigung und zur Beziehungsfähigkeit. Die Kinder erhalten Anregung durch Sport, Gruppenspiel, freies Spiel, Musik, Basteln und Werken.
Der Besuch der Heilpädagogischen Tagestätte ist grundsätzlich freiwillig und muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Finanziert wird die Eingliederungshilfe vorwiegend über den Sozialhilfeträger oder im Einzelfall über das örtliche Jugendamt. Die häusliche Ersparnis aufgrund des Mittagessens wird den Eltern in Rechnung gestellt. Die Heilpädagogische Tagesstätte hat im Sinne der Eingliederungshilfe den Auftrag, die verschiedenen Auswirkungen der Behinderung zu mildern oder zu beseitigen. Dabei versteht sie sich als ein Ort des gemeinsamen Lernens: Durch eine ganzheitliche, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte und interdisziplinäre Förderung in einem sozialen Kontext sollen die Kinder und Jugendlichen zu einem möglichst selbständigen Leben und sozialer Teilhabe befähigt und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden. Zur Betreuung in der Heilpädagogischen Tagesstätte gehören u. a. eine bedarfsgerechte schulische Unterstützung, vielfältige pädagogische Angebote, die ein umfassendes außerschulisches Lern- und Betätigungsfeld ermöglichen.