vor 17 Tagen Zwangsversteigerung Haus, Scheerstraße in Kaiserslautern Kaiserslautern, Kaiserslautern € 259. 200 Beidseitig angeb. Mehrfamilienhaus mit drei 2-Zimmer-Wohnungen, 2-geschossig, unterkellert, ausgeb. DG, insges. 175 m Wfl., nebst Wintergarten und Terrasse,... vor 5 Tagen Aufhebung der gem. : 3-zimmerwohnung mit garagen-stellplatz in Landstuhl Landstuhl, Kaiserslautern € 105. 000 Lagebeschreibung: Die Räumlichkeiten mit Einer Wohnfläche von ca. 66 m Teilen sich auf in 3 Zimmer, Küche, Bad, Diele und Balkon. Kwf- Vollmachten: das... vor 6 Tagen Aufhebung der gem. : ein-/zweifamilienwohnhaus mit Garage Hütschenhausen, Ramstein-Miesenbach € 350. 000 Kwf- Vollmachten: das zuständige Amtsgericht versteigert dieses Objekt. Dabei Ist der durch uns ausgewiesene Kaufpreis der Verkehrswert (lt. Amtl.... vor 22 Tagen Eigentumswohnung in 66849 Landstuhl Landstuhl, Kaiserslautern € 105. 000 Zwangsversteigerung Wohnung, Berliner Straße in Landstuhl Wohnung nr. 28 im 2. Startseite rlp.de. Og, 66 m wfl., bestehend Aus Diele, Küche, Bad, 2 schlafzimmern, Wohnzimmer... vor 22 Tagen Einfamilienhaus in 66882 Hütschenhausen Hütschenhausen, Ramstein-Miesenbach € 350.
Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO). Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung. Identität des Verantwortlichen: Amtsgericht Bahnhofstraße 24 67655 Kaiserslautern Telefon: 0631 3721-0 Telefax: 0631 3721-307 E-Mail: agkl(at) Behördenleiter: Dr. Klaus Hartmann, Direktor des Amtsgerichts Ständige Vertreterin: Ursula Düll Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Die Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den LfDI Rheinland-Pfalz als Verantwortlicher nach Art. Zwangsversteigerungen Amtsgericht Kaiserslautern. 4 Nr. 7 DS-GVO lauten: Oliver Gorges E-Mail: (at) Telefon: 0631 3721-311 Telefax: 0631 3721-307 Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG).