IHK Kassel-Marburg Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die IHK auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Auf Antrag des Auszubildenden kann die IHK die Ausbildungszeit in diesen Fällen verlängern, wenn der Auszubildende das Ausbildungsziel unverschuldet sonst nicht erreichen, insbesondere die Abschlussprüfung voraussichtlich nicht bestehen würde. Als Ausnahmegründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit vor Ablegen der Abschlussprüfung können z. B. Ausbildungszeit ändern - Niederrheinische IHK. gelten: erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung, längere Ausfallzeiten, die vom Ausbildenden nicht zu vertreten sind, sowie körperliche, geistige oder seelische Behinderungen des Auszubildenden. Sollte ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht bestehen, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, auch wenn das Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Wiederholung nicht mehr besteht.
Tut er/sie dies nicht, endet die Ausbildung zum vertraglich vereinbarten Termin. Der Anspruch auf Verlängerung entsteht mit Kenntnis des Auszubildenden vom Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, auch wenn das Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung nicht mehr besteht. Formular
Die Gründe sind der IHK schriftlich mitzuteilen. Vor einer Entscheidung über die Verlängerung der Ausbildungszeit sind die Beteiligten zu hören. Das Verlängerungsformular finden Sie hier (PDF-Datei · 306 KB).
Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der bestandenen Abschlussprüfung oder mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis nur auf das Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um 12 Monate. Der Antrag ist beim Ausbildungsbetrieb zu stellen und bei der IHK einzureichen. Verlängerung der Ausbildungsdauer - Oldenburgische IHK. Eine Verlängerung aufgrund der oben genannten Verlängerungsgründe, ist nach einer Zulassung zur Abschlussprüfung nicht mehr möglich. * Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).
§ 45 Abs. 1 BBiG durch den Azubi (siehe Formulare und Vordrucke) Betrieb und die Berufsschule sind dazu anzuhören; Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten muss besser als 2, 5 sein Mehrere Verkürzungsgründe können nebeneinander berücksichtigt werden. Dabei sollen folgende Mindestzeiten (die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gem. 1 BBiG miteinbezogen) einer betrieblichen Ausbildung nicht unterschritten werden: bei Ausbildungsberufen mit Regelausbildungszeit Mindestzeit der Ausbildung 3 ½ Jahre 24 Monate 3 Jahre 18 Monate 2 Jahre 12 Monate Verlängerung der Ausbildungszeit Nicht bestandene Abschlussprüfung (einschließlich Nichtteilnahme aus wichtigem Grund) Auf Verlangen des Auszubildenden gem. § 21 Abs. 3 BBiG siehe Formular Änderungsvertrag zum Berufsausbildungsvertrag bis zur nächsten Wiederho-lungsprüfung, höchstens um 1 Jahr (i. Verlängerung der Ausbildungszeit - IHK Rhein-Neckar. d. R. zunächst ein halbes Jahr) Nichterreichen des Ausbildungsziels Gem. § 8 Abs. 2 BBiG im Ausnahmefall, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen und der Auszubildende die Verlängerung beantragt.
Dies ist insbesondere bei längeren Ausfall-zeiten durch Krankheit oder größeren Leistungsdefiziten in Theorie und/oder Praxis der Fall. In der Regel genügt es, den Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag mit einer entsprechenden Begründung einzureichen. Die endgültige Entscheidung über die Verlängerung obliegt der zuständigen IHK. in der Regel zunächst ein halbes Jahr, im Einzelfall auch länger
Gemäß § 21 Abs. 3 BBiG verlängert sich dann das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Antrag auf verlängerung der ausbildungszeit ihk in de. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, auch wenn das Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Wiederholung nicht mehr besteht. Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden. Stand: 31. 01. 2022