Der Knackpunkt liegt darin dass der Bügel an dem Fahrzeug vor 2005 montiert worden sein muss, denn nur dann hast du Bestandschutz. Sprich doch deinen TÜVler doch nochmal darauf an und sag dass der Bügel schon immer drauf war und vor allem dass er vor 2005 schon montiert wurde. #7 "Bestandsschutz" heist das Zauberwort. Alles was vor einen Stichtag genehmigt war, ist auch Heute noch für den entsprechend alten Wagen erlaubt. #8 Bestandsschutz. Ja, ist klar. Das bestreitet auch niemand. Nur ist die von isabo eingangs beschriebene Variante kein echter Bestandsschutz, sondern schlicht und ergreifend Betrug (klingt hart, ich weiß) - wenn auch mit dem Segen des TÜV-Prüfers. Spätestens in der Zulassungsstelle müßte der Sachbearbeiter stutzig werden. Und in Hessen klappts ja sowieso nicht (mehr), wie wir wissen Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Auch gelten die alten ABEs und Teilegutachten nach wie vor weiter, alles kein Thema. Nur Teilegutachten darf keiner mehr eintragen (die EG-Richtlinie spricht hier eine eindeutige Sprache) und die ABEs gelten nur für die alten Jimnys; da kann man nach wie vor legal nachträglich nachrüsten - sofern sich noch ein alter Bügel samt ABE (nicht Teilegutachten) auftreiben läßt.
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben! #1 Hallo zusammen! Wollte hier mal meine Erfahrung zum Thema nachträglicher Anbau und Eintragung eines Frontschutzbügel. Also - ich wollte einen großen Bügel vor der "Schnauze" haben, da es mal bei Ballonstarts mit starken Wind recht ruppig zugehen kann und der Ballonkorb zum Auto zurück pendeln kann. Dabei kann es zu nicht geringen Blechschäden kommen. Deshalb die Suche nach einem großen Frontschutzbügel im Web. In einem "Auktionshaus" bin ich dann fündig geworden. Laut beschreibung mit beiliegender ABE. Bei der Abholung dann der erste Schreck - statt einer ABE "nur" ein Prüfbericht von 1993. Ich habe das Teil trotzdem genommen. Ostersonntag angebaut und heute zum TÜV gefahren. Dort ein Blick in die Papiere, am Rahmen gerüttelt, auf den Aufkleber geschaut und schon die Papiere fertig gemacht. Bullenfänger: Sind Frontschutzbügel in Deutschland erlaubt?. 30 Minuten später war der Bügel dann auch im Zulassungsschein beim Straßenverkehrsamt eingetragen. OK - Bügel 350, - Euro, TÜV 49, - Euro und Straßenverkehrsamt 11, - Euro - aber das ist es mir wert.
Frontbügel verschönern das Aussehen eines SUV, Geländewagen, Pickup, Transporter, Van Erfahrung mit Frontbügel haben wir seit 1984, unser 1. Komplettumbau, ein Suzuki 413 war bereits damit ausgestattet. Damals waren noch Rammschutzbügel, die um die Scheinwerfer gingen üblich. Auch mächtige Bügel mit Durchmesser 101 mm gab es zu kaufen. - Die waren schon sehr beeindruckend. Frontschutzbügel tüv eintragung im. 🙂 Aktuelle Frontschutzbügel sind, je nach SUV lieferbar in: * Edelstahl poliert * Edelstahl schwarz beschichtet Form der Bügel: Die Form ergibt sich weitgehend aus den gesetzlichen Bestimmungen, Rammschutz die um die Scheinwerfer gehen werden nicht mehr genehmigt. Ein gängiger Durchmesser der Rohre ist 63 mm und 76 mm Falls am Geländewagen genügend Platz vorhanden, ist können beliebige Scheinwerfer am Rammschutz montiert werden. Dafür sind spezielle Scheinwerferhalter lieferbar. Sind Frontbügel für SUV in der EU erlaubt? JA! Frontbügel, die den aktuellen EU-Richtlinien entsprechen, sind in der gesamten EU erlaubt. (Auch in Deutschland und Österreich. )
Hab mir nämlich sowas auch schon mal angeschaut. #10 Ich habe das für Laika 78 eingestellt, da er ja gemeint hat, da müsse auch der Name des Herstellers drauf sein. Es ist aber eben nur das Prüfzeichen drauf. Die AHK hat da ja auch nur ein Prüfzeichen... #11 leider bringt der Eintrag des Trägerfahrzeuges nichts. Da steht nur: Mit Frontschutzbügel Rohrdurchmesser 63/42 mm Kein Hersteller, keine Typenbezeichnung Da hilft alles nichts. Musst wohl doch einen neuen Bügel nach EU-Norm mit ABE kaufen. #12 Für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere benötigt man ein Festigkeits- bzw. Frontschutzbügel tüv eintragung grundbuch. Materialgutachten des Bügels. Dieses muss vom Hersteller stammen. #13 Hi, ich habe mir vor 2 Jahren einen Bullenfänger für meinen 230 gebraucht gekauft. Allerdings waren Papiere dabei. Der TÜV Hessen hat mir diesen auch problemlos eingetragen da diese Bügel bis 2008 für diese Fahrzeuge erlaubt waren, unabhängig ob er vorher woanders montiert war. Hättest du ein Fahrzeug nach BJ. 2008 dann wäre die Eintragung nicht möglich.