Startseite Presse CONSTANTIN MEDIEN AG Ordentliche Hauptversammlung der Constantin Medien AG wählt neue Aufsichtsratsmitglieder Pressemitteilung Box-ID: 112346 Münchener Straße 101g 85737 Ismaning, Deutschland Ansprechpartner:in Herr Frank Elsner +49 5404 91920 01. 07. 2009 Fred Kogel und Jan P. Weidner mit großer Mehrheit gewählt (lifePR) ( München, 01. 2009) Die Aktionärinnen und Aktionäre der Constantin Medien AG haben heute auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in München bei einer Präsenz von 42, 76 Prozent des Grundkapitals allen sieben Punkten der Tagesordnung mit Mehrheiten von jeweils über 99 Prozent zugestimmt. Unter anderem wählte die Hauptversammlung Herrn Fred Kogel und Herrn Jan P. Weidner zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats. Sie folgen auf Herrn Dr. Bernd Thiemann und Herrn Dr. Hans-Holger Albrecht, die mit Ablauf dieser Hauptversammlung aus dem Gremium ausgeschieden sind. Constantin Medien : Aktionäre der Constantin Medien AG vertagen ordentliche Hauptversammlung | MarketScreener. Die Hauptversammlung würdigte die Verdienste von Herrn Dr. Thiemann, der seit 2001 Vorsitzender des Aufsichtsrats war.
Im Kern halten wir die Strategie der Aktionäre um Herrn Burkhard Burgener für richtig. Die Hauptversammlung am 23. August 2017 bietet sich für einen Neuanfang an. Damit die Abstimmungen den Meinungsstand innerhalb des Aktionariats vollständig und richtig wiedergeben, bieten wir allen Aktionären an, sie auf der nun anstehenden Hauptversammlung bei den Abstimmungen zu vertreten. Das setzt aber voraus, dass Sie uns die Eintrittskarten direkt (vorab per E-Mail / Telefax und im Original) zuzuschicken und für alle auf mit der Tagesordnung bekannt gemachten Beschlussfassungen eine Weisung übermitteln. Für etwaige im Verlauf der Hauptversammlung gestellte Anträge benötigen wir die Weisung, ob wir mit oder gegen die Verwaltung abstimmen sollen. Constantin medien ag hauptversammlung museum. Alternativ geben Sie uns bitte eine Telefonnummer, unter der wir Sie während der Hauptversammlung für eine Weisung erreichen können. Wenn Sie uns keine Weisungen erteilen, stimmen wir bei allen Beschlussfassungen gegen die Verwaltung. Das gilt auch bei Beschlussfassungen, die nicht mit der Tagesordnung bekannt gemacht wurden und erst im Verlauf der Hauptversammlung beantragt wurden.
Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. Unter im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV Mai 2018 ordentlich sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich. Anfragen und Anforderung von Unterlagen Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die: oder per Telefax: +49 (0)89 99 500 555 oder per E-Mail: