Service & Hilfe für Sie Haben Sie Fragen zu Ihrer Einspeiser-Rechnung, wollen Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitteilen oder benötigen Kontaktinformationen? Dann besuchen Sie doch unsere Service & Hilfe-Seite! Wirkleistungsbegrenzung mit Grips - wie die 70% Abregelung sogar Spaß macht! - Sunny. Der SMA Corporate Blog. Zur Service- & Hilfe-Seite Die LEW Verteilnetz GmbH steht für zuverlässige und sichere Stromversorgung in Bayerisch-Schwaben. Sie möchten mehr über die LVN wissen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Vorübergehende Schließung der Kundencenter Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben wir als Betreiber kritischer Infrastruktur zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter beschlossen, unsere Kundencenter vorübergehend zu schließen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Unsere Mitarbeiter sind natürlich weiterhin telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Energie einspeisen: Was Sie wissen müssen | Bayernwerk Netz. Bayernwerk Netz GmbH - Ihr Partner in der Region Sichere und effiziente Strom- und Erdgasnetze für Bayern Als größter regionaler Netzbetreiber Bayerns sichern wir die Energieversorgung in weiten Teilen des Freistaats und bieten ein umfangreiches Angebot an Energiedienstleistungen. Rund 2. 700 Mitarbeiter an mehr als 20 Standorten arbeiten an einer sicheren Versorgung und am Energiesystem von morgen. In seinem Netz transportiert das Unternehmen bereits heute zu 60 Prozent regenerative Energie. Bleiben Sie auf dem Laufenden Wir informieren Sie gerne über unsere Unternehmenskanäle über interessante Entwicklungen in der Energiebranche
Die Einspeisevergütung ist nachwievor die zentrale Förderung, die Sie für eine neu gebaute Photovoltaik Anlage erhalten. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie Geld vom Staat. Zum 01. August 2014 wurden die Vergütungssätze letztmalig reformiert. Zu welchen Konditionen Sie aktuell eine Photovoltaik Anlage neu bauen können lesen Sie hier. Bundesnetzagentur - Erneuerbare Energien / Kraft-Wärme-Kopplung. Das Wichtigste vorab: Photovoltaik Anlagen in der Größenordnung meiner Anlage (Einfamilienhaus) erhalten aktuell noch etwas mehr als 8 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Wollen Sie den Strom in Teilen auch selbst verbrauchen, dann empfiehlt es sich heute und in Zukunft bei einer privaten Anlage unter einer Leistung von 10 kWp zu bleiben. Bis zu dieser Anlagenleistung können Sie selbst erzeugten Solarstrom auch frei selbst verbrauchen. Hätte Ihre Anlage mehr Leistung, so müssten Sie eine Abgabe zahlen auf jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen. Das schmälert zu einem gewissen Teil die Wirtschaftlichkeit einer Neuanlage.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben. Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie- über Ihre Anfrage. WEITERE INFORMATIONEN © 2022 Energie & Management GmbH Freitag, 16. 07. 2010, 08:46 Uhr
Die Betreiber der folgenden Anlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren: Alle Stromerzeugungsanlagen einschließlich der Stromspeicher, die ans Stromnetz angeschlossen sind. Eine Größengrenze ist nicht vorgesehen. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig. (Dies betrifft u. a. konventionelle Anlagen, Biomasse-, KWK-, PV-, Wasserkraft-, Wind-Anlagen, Speicher, aber z. B. auch Notstromaggregate, wenn diese mit dem Stromnetz verbunden sind) Alle Gaserzeugungsanlagen einschließlich der Gasspeicher, die ans Gasnetz angeschlossen sind. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig. Stromverbrauchsanlagen, die an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind. Gasverbrauchsanlagen, die an das Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Die Registrierungspflicht gilt auch für Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31. 01. 2019. Auch wenn diese bereits in einem Register der Bundesnetzagentur eingetragen wurden (z. PV-Meldeportal, Anlagenregister), müssen diese sich erneut im MaStR registrieren.