Das Abitur ist in Deutschland die höchste zu erreichende Abschlussprüfung. Hiermit wird die Hochschulreife erlangt und berechtigt somit den direkten Zugang zum Studium an Hochschulen / Universitäten. Grundsätzlich wird die Abiturprüfung von den Kultusministerien der einzelnen Bundesländern geregelt. Jedoch haben sich diese im Wesentlichen angepasst, wodurch es bundesweit kaum noch zu Unterscheidungen kommt. Eine Gemeinsamkeit ist, dass überall das Zentralabitur durchgeführt wird. Dies heißt, dass die Prüfungsaufgaben von einer zentralen Behörde – normalerweise dem Kultusministerium – zusammengestellt werden. Die mündliche Abiturprüfung findet mehrere Wochen nach der schriftlichen Prüfung – nachdem diese ausgewertet worden sind – statt. Mündlich geprüft, wird in jedem Fall in einem Prüfungsfach. Dazu kommen noch – je nach Bundesland unterschiedlich – zwei Varianten: In der ersten Variante, schreibt das Prüfungskomitee vor, in welchen Fächern mündlich noch geprüft wird. LISA: Mündliche Prüfungen. Meist wird dies so gehandhabt, wenn die schriftlichen Ergebnisse nicht ausreichen, um das Abitur zu bestehen.
(3) In jedem Prüfungsfach werden zwei Aufgaben aus verschiedenen Sachgebieten oder thematischen Schwerpunkten gestellt, wobei eine Aufgabe den Sachgebieten des zuletzt belegten Kurshalbjahres und die andere Aufgabe den Sachgebieten eines anderen vom Prüfling benannten Kurshalbjahres zu entnehmen ist. Die mündliche Abiturprüfung | Nach-dem-Abitur.de. Abweichend von Satz 1 muss ein Prüfling in einem Fach des Aufgabenfelds II mit Ausnahme des Faches Philosophie ein beliebiges Kurshalbjahr benennen, aus dessen Sachgebieten eine Aufgabe gestellt wird; die andere Aufgabe steht dazu in einem thematischen Zusammenhang und erschließt weitere Sachgebiete eines anderen Kurshalbjahres, das dem Prüfling spätestens zu Beginn des vierten Kurshalbjahres mitgeteilt wird. Im Fach Philosophie werden zwei Aufgaben aus verschiedenen Reflexionsbereichen gestellt, wobei ein Reflexionsbereich vom Prüfling gewählt wird; der zweite Reflexionsbereich wird von der Lehrkraft festgelegt und dem Prüfling spätestens zu Beginn des vierten Kurshalbjahres mitgeteilt. (4) Die Prüferin oder der Prüfer schlägt für die Leistungen in den beiden Teilen der mündlichen Prüfung je eine Note vor; der Fachausschuss setzt die Teilnoten und die Gesamtnote fest.
Gliedere deine Aussagen! 1: Zunächst werde ich darlegen, … 2: Damit komme ich zu fogendem Punkt: … 3: Daraus kann man schlussfolgern, … 4: Zusammenfassend lässt sich sagen, … Veranschauliche deine Aussagen! 5: Diese These lässt sich belegen anhand von … 6: Mittels des folgenden Beispiels wird deutlich, … 7: Folgender Gedanke veranschaulicht die Theorie … Belege deine Aussagen!
(5) Stellt sich im Verlauf des Prüfungsverfahrens heraus, dass ein Prüfling die Abiturprüfung nicht mehr bestehen kann, wird die Prüfung unterbrochen und eine Entscheidung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über den Abbruch der Prüfung herbeigeführt und anschließend dem Prüfling mitgeteilt werden.