Und was das betrifft, da schließe ich mich den Vorrednern an: Sei einfach du selbst! Für die Gutachterin bist du eine genauso unbekannte Person, wie sie für dich. Sie möchte dich kennen lernen. Und ihre Herausforderung ist, dich, die Situation und das Kind innerhalb nur weniger Termine möglichst umfänglich und angemessen einzuschätzen - Zusammenarbeit ist hier das Zauberwort: Je mehr sie dich erlebt, so wie du bist - desto einfacher wird es für sie, eine angemessene Einschätzung finden zu können. Vielleicht hast du momenten ein Empfinden, der Begutachtung ein Stück weit "ausgeliefert" zu sein, weil sie angeordnet wurde, ohne dass du das aktiv "angefordert" hättest. Ein Stück weit ist das ja auch so. Gutachten erziehungsfähigkeit fragebogen zur. Gleichzeitig bist du jetzt eine aktive Teilnehmerin und damit "Mitgestalterin" bei der Durchführung. Das bedeutet, du kannst auch Fragen stellen! Also, wenn dir etwas unklar ist - dann frage einfach nach! Fragen zu stellen zeigt Interesse. Und wenn du dich beim ersten Termin verunsichert fühlst: Sprich es einfach an!
Hausbesuche: Besichtigung der Wohnverhältnisse und des sozialen Umfeldes des Kindes. Ziel der Begutachtung im familienrechtlichen Verfahren ist es, Hypothesen zu den Lebensbedingungen eines Kindes aufzustellen und zu prüfen, unter welchen Bedingungen das Wohl des Kindes bestmöglich gewährleistet werden kann. Familiengutachten zu Kindeswohlgefährdung & Erziehungsfähigkeit - Sachverständiger Michael Schütz. Als Grundlage dienen hierfür neben der eingehenden Aktenanalyse, Gespräche mit Kind, Eltern und weiteren Bezugspersonen, Interaktionsbeobachtungen sowie testdiagnostische Untersuchungen. Vor diesem Hintergrund der gewonnenen Informationen wird die Fragestellung nach dem Kindeswohl beurteilt. Hierbei werden Kriterien wie die Erziehungsfähigkeit der Eltern, die Beziehung der Eltern zum Kind, die Bindung des Kindes an seine primären Bezugspersonen, die Bindungstoleranz der Eltern, die Stabilität und Kontinuität der Entwicklungsumstände sowie der Kindeswille berücksichtigt.
Von den Sachverständigen der GWG-Salzgeber und Partner werden psychologische und fachärztliche Sachverständigengutachten insbesondere für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden erstellt. Im Einzelfall und nach Rücksprache werden auch Gutachtensaufträge von Rechtsanwälten angenommen.
Er soll aus psychologischer Sicht beurteilen und dem Gericht empfehlen, welche Regelung dem Kindeswohl am besten dient. Der Sachverständige setzt dazu nach den Leitlinien der Begutachtung Termine in seiner Praxis und in den Wohnungen der Elternteile an: Befragung: Befragung der Elternteile zur Vorgeschichte und zu ihrer Beziehung zum Kind. Beide Eltern werden in der Regel getrennt befragt. Außerdem können weitere familiäre Bezugspersonen (neue Lebenspartner der Elternteile, Geschwister und Großeltern des Kindes) ihre Sicht schildern. Spiel: Das betroffene Kind soll sich über das Spiel und eine Befragung öffnen. Gutachten Erziehungsfähigkeit,was erwartet mich? Familienrecht. Dafür steht in der Praxis ein spezielles Spielzimmer zur Verfügung. Gemeinsame Spielkontakte: Der Sachverständige beobachtet das Zusammentreffen und die Interaktion des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen. Psychologische Tests: Mit dem Kind werden verschiedene kinderpsychologische Testverfahren durchgeführt. Beteiligung von Fachkräften: Anforderung von fachlichen Berichten oder Befragung von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen, beispielsweise Jugendamt, Lehrer, Kinderärzte, Erzieher, Psychotherapeuten oder Beratungsstellen.
Diese Zusatzqualifikation kann privat angefragt werden, wird auch in die sachverständige Tätigkeit eingebracht, kann aber auf Nachfragen ebenfalls als eigenständige Hilfe gewährt werden. Besonderer Schwerpunkt: Mediation (auch im Rahmen des § 135 FamFG) und Beratung bei Trennungskrisen (auch bei Kindern). Verfahrensbeistand, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger, Parent Coordinator Die unabhängigen und rechtlich selbständigen Sachverständigen im Verbund der GWG sind vielerorts bereit, im Einzelfall Verfahrensbeistandschaften (nach § 158 FamFG) oder Umgangs- (nach § 1684 BGB) bzw. Ergänzungspflegschaften (nach § 1909 BGB) zu übernehmen. Institut Psychologische Fachgutachten: Erziehungsfähigkeit. Fundiertes Wissen um die verschiedenen Formen von Hörschädigung sowie damit verbundene soziale, kulturelle und sprachliche Aspekte sind wesentliche Grundlage in der psychologischen Begutachtung von hörgeschädigten Menschen und deren Familien. In der GWG steht eine psychologische Sachverständige zur Verfügung, die über eine langjährige berufliche Erfahrung im Kontext Hörschädigung verfügt und in der Lage ist, Erhebungen in Gebärdensprache durchzuführen.
Obhutentscheide Sorgerechtentscheide Erziehungsfähigkeit der Eltern Besuchsrecht Fragestellungen für die familienpsychologische Begutachtung: Sorgerecht: Regelung der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Umgangsrecht: Ausgestaltung des Kontaktes des Kindes zu seinen Bezugspersonen, z. B. nach Trennung der Elternteile. Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl: Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern. Notwendigkeit eines Entzugs oder einer Einschränkung der elterlichen Sorge. Hilfen für die Erziehung: Einschätzung der Bedarfs an pädagogischen und psychologischen Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung. Leitlinie der Begutachtung sind die Gesichtspunkte zum Kindeswohl: Bindung des Kindes zu den Eltern, Geschwistern und Bezugspersonen Wille des Kindes Erziehungseignung der Eltern Förderungskompetenz der Eltern Kontinuität der Beziehungen Bindungstoleranz und Konfliktfähigkeit der Elternteile Fähigkeit der Elternteile zur Empathie und Introspektion Ablauf der Begutachtung: Der Gutachter hat den Auftrag, sich neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu machen.