Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich Die DIN 10523 gilt für die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich und steht in engem Zusammenhang mit Vorgaben wie der EU-Verordnung 852/2004. Sie bietet eine Orientierung für geeignete Vorgehensweisen in der Schädlingsbekämpfung und konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen. Die Norm dient dazu, angemessene Maßnahmen zum Schädlingsmonitoring und zur Bekämpfung zu erkennen und durchzuführen.
Darüber hinaus dient sie als Anleitung für die Prophylaxe, Einführung geeigneter Kontrollsysteme und die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen bei der Lebensmittelherstellung, bei der Behandlung von Lebensmitteln sowie bei der Inverkehrbringung von Lebensmitteln. Die DIN 10523 steht rechtlich im Zusammenhang mit den Regelungen der VO (EG) Nr. 852/2004, dem LFGB und der LMHV. Weitere Informationen zur DIN 10523 finden Sie hier. GefStoffV – Gefahrstoffverordnung Die Gefahrstoffverordnung gibt Aufschluss darüber, wer zur Ausübung der Schädlingsbekämpfung berechtigt ist und was dabei zu berücksichtigen ist. Die diesbezüglichen Informationen finden sich in Anhang 1 unter Nummer 3 und können hier nachgelesen werden. IfSG – Infektionsschutzgesetz Im Infektionsschutzgesetz IfSG bzw. Wissen rund um die Hauswirtschaft - DIN-Normen Lebensmittelhygiene. dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen geht es im 4. Abschnitt §18 um "Behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen, Bekämpfung von Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren, Gebühren und Auslagen", wo unter anderem definiert ist, dass bei behördlich angeordneten Entseuchungen, Entwesungen und bei der Bekämpfung von Wirbeltieren, die Krankheitserreger übertragen können, nur bestimmte Mittel und Verfahren angewendet werden dürfen.
Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmanagement sind komplexe Aufgaben, die so gelöst werden müssen, dass es zu keiner nachteiligen Beeinflussung von Menschen, Produkten, Räumlichkeiten und Umwelt kommt. Die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien, der Richtlinien zum Lebensmittelschutz und der tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist deshalb elementar. Aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen lassen sich wichtige Vorgaben für die Schädlingsbekämpfung und das Schädlingsmanagement ableiten: BJagdG – Bundesjagdgesetz Das Bundesjagdgesetz regelt das Jagdrecht in Deutschland. Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich | Jona J. Freise | eBook (PDF) | EAN 9783410235118 | ISBN 3410235116. Im Bundesjagdgesetz ist unter anderem definiert, welche Tiere als jagdbar gelten und wie die Jagd auszuüben ist. Neben dem Bundesjagdgesetz gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Landesjagdgesetz, das vorrangig gilt. In der Schädlingsbekämpfung spielen die Jagdgesetze beispielsweise im Zusammenhang mit Mardern oder Waschbären eine Rolle. Hier finden Sie das komplette BJagdG zum Nachlesen. BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz Im Bundesnaturschutzgesetz gibt es beispielsweise Regelungen zum Umgang mit besonders geschützten Arten, die in der Schädlingsbekämpfung relevant sein können.
Für die Lebensmittelsicherheit ist die Früherkennung eines möglichen Schädlingsbefalls unverzichtbar. Sich bei der Prävention allein auf Hygiene und bauliche Maßnahmen zu verlassen, reicht nicht aus. Das Monitoring spielt somit für Lebensmittelbetriebe eine existenzielle Rolle. Ein Überblick. Für Lebensmittelunternehmer und deren Verantwortliche stellen sich in Bezug auf die Schädlingsbekämpfung bisweilen zunächst einige grundsätzliche Fragen. Über die Tatsache, dass Schädlingsbefall im Lebensmittelbereich nicht zu tolerieren ist, besteht ja grundsätzlich noch Einigkeit. Doch wer es genauer wissen will, stellt darüber hinaus häufig noch weitere Grundsatzfragen: Wo steht überhaupt, dass der Lebensmittelunternehmer hier in der Pflicht ist? Was gehört zu diesen Pflichten? Ist diesen mit regelmäßigen Sichtkontrollen nach Schädlingsbefall Genüge getan? Was genau ist notwendig und gefordert? Rechtliche Aspekte Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Lebensmittel für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist, ist nach Artikel 14, Absatz 5 der Verordnung (EG) 178/2002 zu berücksichtigen, ob es durch Fremdstoffe oder auf andere Weise bewirkte Kontamination für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist.
Unter anderem wird hier der Einsatz des HACCP-Konzeptes (Artikel 5) zur kontinuierlichen Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit gefordert. Weitere Forderungen der Verordnung sind gute allgemeine Hygienebedingungen, Schutz gegen Verunreinigungen sowie angemessene Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Informationen zur Verordnung (EG) 852/2004 finden Sie hier.
Unterstützend können hierbei Handbücher und Softwares, wie beispielsweise die CD-ROM "HACCP – Umsetzung des neuen Hygienerechts in der Praxis" sein. Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Gesundheitswesen und Pflege erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an! Das könnte Sie auch interessieren
Bei Anwendung der Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung ist das Intervall zur Systembetreuung ohnehin im Zeitraum von 1 bis 4 Wochen definiert. Doch auch bei Verwendung von nicht toxischen Ködern zum Monitoring eines Schadnagerbefalls sollten die Abstände zwischen den Kontrollen nicht zu groß sein. Sobald aufgrund baulicher, organisatorischer oder hygienischer Risiken die Gefahr der Etablierung eines Nagerbefalls besteht, empfiehlt der TRNS auch hier möglichst monatliche Inspektionen. TRNS: Jürgen Althoff, Leonhard Engel, Jona Freise, Michael Hermes, Alexander Kassel, Harry Teuber DpS_2016-07_Seite_20-21_schaedlingsmonitoring-im-lebensmittelbereich_pflicht-oder-kuer1-1