Haben Sie Fragen zu Ihrer Prüfung? Hier finden Sie Informationen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf "Maschinen- und Anlagenführer/-in".
Technische Ausbildungsprüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe durchführen sowie in insgesamt höchstens 60 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, schriftlich bearbeiten. Zwischenprüfung Herbst 2020 / Frühjahr 2021. Hierfür kommt schwerpunktorientiert insbesondere in Betracht: Positionieren von Maschinenelementen, Vorbereiten von Maschinen und Anlagen für die Produktion oder Einstellen und Kontrollieren von Maschinen- und Anlagenelementen sowie Zusatzeinrichtungen Schriftliche Abschlussprüfung Prüfungsbereich Prüfungszeit Produktionstechnik 120 Minuten Produktionsplanung 60 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungstermine Praktische Abschlussprüfung Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage, Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.
Lehrjahr 2. Lehrjahr 3.