Dies beurteilt sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls.
Schließlich könne eine Verschwendung angenommen werden, wenn der Schuldner ohne zwingenden wirtschaftlichen Grund Waren erheblich unter dem Einkaufs-, Gestehungs- oder Marktpreis veräußert oder Leistungen weit unter Wert erbringt. Nicht ohne weiteres könne von einer Verschwendung ausgegangen werden, wenn der Schuldner noch nicht fällige Verbindlichkeiten erfülle. Der Bundesgerichtshof geht nicht davon aus, dass § 290 Abs. 4 InsO bereits dann zur Anwendung komme, wenn der Schuldner im Stadium der Zahlungsunfähigkeit einzelne Gläubiger befriedige. Vermögensverschwendung vor insolvenzantrag nrw. § 290 Abs. 4 InsO postuliere nicht im Sinne einer "Kapitalerhaltungspflicht" die Obliegenheit des Schuldners, sein Vermögen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bis zur Verfahrenseröffnung zum Zwecke der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung wertmäßig ein seinem Bestand zu erhalten. Sie sitzen in der Schuldenfalle und brauchen dringend Hilfe? Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.
Unsere Leistungen umfassen: Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, die Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans, die Führung aller Verhandlungen mit den Gläubigern, sowie die Erstellung eines Insolvenzantrags und die Begleitung durch das Insolvenzverfahren.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 30. 09. 2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte: Zunächst ist zu prüfen, wie sich die Situation hinsichtlich der Immobilie darstellt. Zwangsversteigerung Erwerb vor Versteigerungstermin Vermögensverschwendung?. Soweit das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist und die Immobilie nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde, ist der Insolvenzverwalter verfügungsberechtigter. Danach kann nur der Verwalter eine freihändige Veräußerung der Immobilie vornehmen. Wurde die Immobilie durch den Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse freigegeben, ist Ihr Schwager zwar wieder verfügungsbefugt. Da jedoch die Zwangsversteigerung beantragt wurde, bedarf es in jedem Fall der Zustimmung der Bank als Grundpfandrechtsgläubiger, da diese sonst die Zwangsversteigerung bei einer Veräußerung der Immobilie ohne Löschung der Grundschulden weiter betreiben wird.