Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt. Kann ich mir nicht auch selber helfen? Schneider Andreas Rechtsanwalt in Gütersloh-Avenwedde | Das Telefonbuch. Brauche ich überhaupt einen Anwalt? Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden.
Sie erhalten von mir e ine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können. Jetzt müssen Sie sich entscheiden. Rechtsanwalt Georg Schneider, Offenbach am Main, Kaiserstr. 39. Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren). Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen.