(1) Red. Anm. : Bek. d. BMAS v. 11. 7. 2017 - IIIb 3 - 35125 - 5 - Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt: Neufassung der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" Die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" Ausgabe Juli 2017 ersetzt die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" Ausgabe Dezember 2010 (GMBl 2011, S. Trgs 400 änderungen 2021. 19-32 vom 31. 1. 2011 [Nr. 2], zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2012, S. 715 vom 13. 9. 2012 [Nr. 40]). Nächste Seite
Unter dem Punkt "Dokumentation" sind im Vergleich zur Vorgängerversion nun elf statt zehn Punkte als Mindestinhalt festgelegt. Neu dazugekommen ist der Punkt: "Sofern gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können, sind Angaben gemäß GefStoffV § 6 Absatz 9 zu Gefährdungen durch diese Gemische sowie die Bewertung der Gefährdungen und die getroffenen Maßnahmen (Explosionsschutzdokument, siehe TRGS 720 ff. ) erforderlich". Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400): Was ist neu?. Stand 11. 10. 2018
TRGS 910: Änderungen und Ergänzungen In Tabelle 2 sind die Änderungen und Ergänzungen der TRGS 910 zusammengestellt. Blei: TRGS 505 und TRGS 903 Für Blei ist sowohl die TRGS 505 mit den dazugehörigen Schutzmaßnahmen als auch die TRGS 903 mit dem biologischen Grenzwert zu beachten. "Nicht den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt machen": So könnte man den im Folgenden beschriebenen Zusammenhang zwischen der TRGS 505 und der TRGS 903 angeben. Die letzte Version der TRGS 505 Blei stammte aus dem Jahr 2007. Neufassung der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen". Dort wurden als biologische Grenzwerte folgende Blutbleiwerte genannt: 400 μg/l bei männlichen Beschäftigten 300 μg/l bei weiblichen Beschäftigten In der früheren Version der TRGS 903 waren die dazugehörigen BGW genannt: 400 μg/l bzw. 300 μg/l für Frauen 45 Jahre. In der letzten Spalte der Tabelle ("Festlegung Begründung") befand sich eine wichtige Bemerkung: "7 Beibehaltung des bisherigen BGW als Umsetzung der RL 98/24/EG, Neufestsetzung in Vorbereitung".
Für die aufmerksam Lesenden wurde hier bereits auf eine anstehende Veränderung dieser Werte hingewiesen. Trgs 400 änderungen corona. Aber auch schon vor 2021 gab es eine Möglichkeit, den inzwischen abgesenkten BGW in Erfahrung zu bringen: Auf den Internetseiten der BAuA finden sich für ein paar der BGW die "Begründungen zu biologischen Grenzwerten" – siehe "Infokasten Links/Download". Und jetzt nicht abschrecken lassen von einem 92 Seiten langen Begründungspapier – Ausgabe Oktober 2017: Wichtige Informationen finden sich meistens auf der ersten oder auf der letzten Seite: In diesem Fall steht der entscheidende Satz direkt auf Seite 1: "Der BGW (Wert im biologischen Material) nach TRGS 903 beträgt 150 µg/l (PbB) *). " Und auch hier lohnt es sich wieder den Inhalt des Sternchens hinter PbB durchzulesen, der da lautet: "Die Absenkung des BGW für Blei auf 150 µg/l wurde beschlossen und wird mit Bekanntmachung der entsprechend überarbeiteten TRGS 505 "Blei" in die TRGS 903 übernommen. "