Wie schaut das aus wenn man Hundekekse bei z. B. daWanda anbieten möchte, braucht man dafür auch eine getrennte Küche / Küchenutensilien. Und was gibt es sonst noch wichtiges zu beachten? Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Um etwas verkaufen zu können, brauchst du als aller erstes ein Gewerbe. Bei Lebensmitteln oder auch Hygieneprodukten etc. brauchst du auch ein Gesundheitszeugnis (ich meine das heißt so). Darunter fällt in der Regel auch, dass eine separate Küche vorhanden sein muss. Das kannst du aber alles auf deiner Gemeinde erfragen. Nach erfolgreicher Anmeldung und Absegnung kannst du dann einen Dawanda Account erstellen und deine Produkte online nehmen. Bei Dawanda zahlst du pro Artikel einen Betrag zum Einstellen und dann nochmal 5% Provision bei Verkauf. Darf man selbstgemachte Leckerlie verkaufen? - Hundekekse und Leckerlies - DogForum.de das große rasseunabhängige Hundeforum. Sinnvoll wäre noch eine separate Mailadressen, einen Paypal Account und ein separates Konto, ist aber nicht zwingend notwendig. Ebenfalls sinnvoll wäre ein Steuerberater (auch bei Kleingewerbe muss man die einfache Buchführung machen und eine Meldung abgeben) und auch ein Anwalt.
Seit über 10 Jahren gilt ein "neues Schuldrecht". Leider haben noch immer viele Kaufverträge – beim Hundekauf – einen generellen Haftungsausschluss. Ein solcher genereller Haftungsausschluss, durch den Züchter, ist unwirksam. Der Züchter haftet unter den gesetzlichen Voraussetzungen (BGB) in vollem Umfang. Also schaut das ihr einen aktuellen Kaufvertrag habt – für Züchter genauso wichtig wie für Käufer. Wurde zwischen Züchter und Käufer kein Vertrag geschlossen, gelten immer die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wenn es einen Kaufvertrag gibt, gelten die vereinbarten AGB´s und die gesetzlichen Bestimmungen. Wie lange gilt die Gewährleistungspflicht? Leider schreibt das BGB vor, dass Hunde rechtlich wie Sachen behandelt (§ 90a BGB) werden. Nach den Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf, beträgt die Gewährleistungsfrist für den Verkauf neuer Sachen 2 Jahre. Nebengewerbe "Hunde-Leckerlies"Herstellung / Verkauf Existenzgründung. Bei Kauf gebrauchter Sachen 1 Jahr. Aber: Wann ist ein Hund neu oder gebraucht? Die Rechtsprechung sagt, dass Welpen bis ca.
Als ständige Einnahmequelle- einen Gewerbeschein und die Räumlichkeit dazu...... Aber Du kannst Hundekekse backen und auf Tierschutzaktionen verkaufen und die Einnahmen spenden. Im Grauzonenbereich bäckst Du für Deinen Hund und gibst an interessierte Halter ohne Preis ab und nimmst an, was Du dafür bekommst. Aber ganz ehrlich, kein Hund braucht Hundekekse. Gesunde Leckerlies in Form von Dörrfleisch wären eher angebracht. Aber das kann auch ein Stück Käse oder Fleischwurst leisten. Zum Kauen geht nichts über frische Knochen oder Knorpel. Dieser Markt ist "abgegrast". Auf diesem Trip mit selbstgebackenen Hundekeksen war ich auch mal. Zutaten, Backzeiten rechnen sich nicht. In dieser Zeit hole ich auf dem Schlachthof günstiger für Hunde gesünderes Frisches zum Beißen. Einfrieren ist ist auch energiesparender als backen. Entwickle in dieser Richtung was. Schau wo es gute und günstige Frischfleisch-/Knochen-/Knorpel/ Innerreienquellen gibt. Hundekekse bei z.B. daWanda verkaufen? (Hundefutter, Kleingewerbe). Kaufe groß und portioniere. Sowas lässt sich eher ausbauen als Hundekekse.
Liebe Grüße Tobi #6 Danke, dann werd ich mich vielleicht doch mal genauer informieren. Wenn die Kosten für Laboruntersuchungen wirklich so hoch sind das wäre schon heftig. LG, Birgit #7 naja verschenk es doch an deine hundebekanntschaften, die dir dann eine kleine aufwandsentschädigung zu kommen lassen würden #8 Wofür willst Du denn das eingenommene Geld verwenden? Ich habe auch schon selbstgemachte Hundekekse für einen guten Zweck verkauft bzw. hergestellt. Selbstverständlich wurde immer deklariert, was drin ist, weil es ja auch Hunde mit Allergien gibt. Aber am Schwierigsten finde ich, dass man als Laie keine Ahnung hat, wie lange die aufbewahrt werden dürfen (Mindesthaltbarkeitsdatum). Ich habe selber mal an einem Stand einer Hundenothilfe mehrere Tüten selbstgebackener Hundekekse gekauft und davon das meiste weggeworfen, weil es anfing zu schimmeln. Seither bin ich etwas verunsichert und mache selbst in der Richtung auch nichts mehr. LG Appelschnut #9 Hallo! Das war nur mal so ein Gedanke, vielleicht um sich das "Taschengeld" etwas aufzubessern.
lg Susanne #5 Das noch größere Problem als das Finanzamt ist die Tatsache, dass du eine genaue Inhaltsangabe angeben musst und das ganze von einem unabhängigen Labor bestätigen lassen musst. Stichprobentests dürfen keine Abweichungen anzeigen. Die Kollegen meiner besten Freundin hat sich da sehr genau informiert, weil die auch für ihr Leben gerne backt - aber hat es dann genau aus dem Grund gelassen. Darum bekomme ich nur ab und an mal ein Tütchen geschenkt. Verschenk das Zeug im Freundeskreis, aber Geld verdienen kann man damit wohl nur im ganz großen Stil, damit sich die Laborkosten (Kostenvoranschlag war wohl 4-stellig) lohnen. Ich hatte schon viele Hunde und die Erfahrungen haben mich gelehrt, dass jeder andere Ansprüche an die Ernährung hat. Mal legen sich Verdauungsstörungen durch eine Futterumstellung, ebenso können Fellprobleme abklingen. Schlanke Windhunde leiden nicht selten unter nervösen Störungen, wenn der Proteingehalt zu hoch ist; sie benötigen eher Kohlehydrate zur sofortigen Energiefreisetzung.
Ob es sich um einen Hobbyzüchter oder einen "Unternehmer" handelt, kommt allein auf die Bewertung nach § 14 BGB an. Einordnungen nach dem VDH oder steuerliche/gewerberechtliche Erwägungen oder des Tierschutzgesetzes stehen hier außen vor. Als Unternehmer nach § 14 BGB gilt grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und Leistungen gegen Entgelt anbietet (so wird es ausgelegt). Dabei muss noch nicht einmal Absicht bestehen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht wird vermutet, wenn entgeltliche Geschäfte vorgenommen werden. Nach dieser weitreichenden Definition dürfte jeder Hundezüchter, der regelmäßig züchtet, als Unternehmer einzustufen sein. Konkrete Rechtsprechung gibt es noch nicht, jedoch zeichnet es sich ab, dass die Gerichte im Hinblick auf einen umfassenden Verbraucherschutz eine "Hobby-Zucht" nur in denjenigen Fällen anerkennen werden, in denen nur ganz sporadisch ein Wurf Welpen fällt und nicht etwa regelmäßig. Daraus folgt, dass die überwiegende Anzahl an Hundezüchtern grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen ist.