Die Zuteilung einer Praktikumsschule erfolgt über die Fachvertretung der Beruflichen Bildung. Eine Anmeldung für dieses Praktikum ist über die Homepage der Master Berufliche Bildung möglich. Eine entsprechende Vorbereitungs-/Begleitveranstaltung wird ebenfalls durch die Fachvertretung der Beruflichen Bildung organisiert. Im Zuge des fachdidaktischen Schulpraktikums in der Fachrichtung ist überdies ein Portfolio nach Vorgaben der Fachrichtung anzufertigen. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls (bestehend aus schulischem Praktikum und der begleitenden Lehrveranstaltung) werden fünf Leistungspunkte (5 ECTS) erworben. Fachinformationen: Deutsch - Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/ Fachrichtung Sozialpädagogik - Interesse am Studium. Berufspraktikum Nach Art. 6 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes ist das 48-wöchige Berufspraktikum für alle Absolvierenden einer Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen (Referendariat). Bitte informieren Sie sich ausgiebig und eigenständig auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums über die Richtlinien des verpflichtenden Berufspraktikums im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Sie haben Fragen zu den Inhalten des Studiums der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik? Sie suchen nach einem Formular zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit? Sie brauchen dringend mehr Informationen zum Praktikum? Hier finden Sie folgende Dokumente zu den Studiengängen der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik: Studiengangsleitfaden Der Studiengangsleitfaden enthält alle wichtigen Informationen kurz zusammengefasst. Wir empfehlen allen Studierenden, sich anhand dieses Leitfadens über das Studium der Beruflichen Bildung zu informieren. Studiengansleitfaden (Stand: SoSe 22) (1. Berufliche Bildung/Sozialpädagogik (Bachelor of Education auf Lehramt) | Uni Bamberg. 1 MB, 41 Seiten) Ordnungen Den formalen Rahmen für das Studium im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik bilden folgende Dokumente: Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Fakultät HUWI Die Studien- und Fachprüfungsordnung (StuFPO) zum Studiengang. In der Studien- und Fachprüfungsordnung sind u. a. die in den Modulgruppen zu erbringenden Leistungspunkte (ECTS-Punkte) definiert.
Der seit dem Wintersemester 1978/79 bestehende Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen / Fachrichtung Sozialpädagogik (Staatsexamen) wurde aufgehoben. An seiner Stelle wurden mit dem Wintersemester 2009/2010 folgende Studiengänge eingerichtet: Bachelor of Education Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik Master of Education Berufliche Bildung /Fachrichtung Sozialpädagogik (konsekutiver Studiengang)
Darüber hinaus regelt diese Ordnung, welche Veranstaltungen innerhalb der einzelnen Modulgruppen besucht werden können. Detaillierte Beschreibungen zu den einzelnen referenzierten Modulen finden sich im Modulhandbuch zum Studiengang. Modulhandbuch Das Modulhandbuch enthält die Beschreibungen zu den einzelnen in der Modultabelle referenzierten Modulen, u. Kurzbezeichnung, Lernziele, inhaltliche Voraussetzungen und Prüfungsform. Aktuelle Version des Modulhandbuchs Abschlussarbeiten Hinweise zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier: Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten (1. 4 MB, 23 Seiten) Reflexionsbogen zur Kontaktaufnahme (62. 6 KB) Übergang Bachelor-Master Eine Zulassung zum Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik basiert grundsätzlich auf einem einschlägigen Hochschulabschluss im Umfang von 210 ECTS-Punkten (vgl. §33 Studien- und Fachprüfungsordnung). Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Zwei Übergangsvarianten sind möglich: Variante 1: Der Abschluss des Bachelors und Beginn des Masters erfolgen nacheinander.
Informationen und Formulare Broschüre: Prüfungsinformationen In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten. Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten. Informationsbroschüre Anmeldung zu Prüfungsleistungen Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über QIS. Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über QIS von einer Prüfungsleistung zurücktreten. Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben.
Klären Sie mit Ihrer Praktikumsschule im Vorfeld, ob solch eine Dokumentation zu führen ist. Die Praktikumsbescheinigung ist als Originaldokument postalisch an das Praktikumsamt für Lehrämter der Universität Bamberg (portofrei über die Hauspost der Universität Bamberg/Einwurf Kapuzinerstraße 16) zu senden. Im Anschluss an das abgeleistete Praktikum ist eine Dokumentation in Form eines Praktikumsberichtes nach den Vorgaben der Schulpädagogik anzufertigen sowie die selbstständige Anmeldung zum Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zur Modulprüfung pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum in FlexNow (91. 4 KB) (Anmeldezeiträume: Sommersemester: 01. 03. -30. 04. und Wintersemester: 01. 09. -31. 10. ). Ein Praktikumsleitfaden der den Inhalt und die Gestaltung des Berichts vorgibt und an die besuchte universitäre Vorbereitungsveranstaltung angelehnt ist, befindet sich mit allen erforderlichen Downloads auf der Homepage des Praktikumsamtes der Universität Bamberg. Der Praktikumsbericht ist innerhalb einer Dreimonatsfrist (beginnend mit dem letzten Tag des Praktikums) digital einzureichen (siehe Praktikumsleitfaden).
Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.