Per Umschulung Familienpfleger/in zu werden, eröffnet den Teilnehmer/innen vielversprechende Chancen. Einerseits können sie einen neuen Beruf von der Pike auf erlernen und andererseits ihre soziale Ader ausleben. Die Familie ist der Kern des sozialen Umfeldes und insbesondere für Kinder die essenzielle Basis. Treten hier Probleme und/oder Konflikte auf, besteht ein dringender Handlungsbedarf. Familienpflegerin ausbildung nrw. Wer darum weiß und sich hier einbringen möchte, kann sich zum Familienpfleger umschulen lassen und sich so beruflich ausleben. Dass die Umschulung zur Familienpflegerin viele Chancen bietet, steht außer Frage. Gleichzeitig muss man allerdings auch bedenken, dass eine solche Qualifizierungsmaßnahme eine enorme Herausforderung darstellen kann. Eine zweite Ausbildung zu absolvieren, bedeutet immer auch, dass man beruflich noch einmal von vorne anfangen muss. Dies ist kein leichter Schritt, aber eine Möglichkeit, einer Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit zu entfliehen. Es kann sich also lohnen, die Familienpfleger-Umschulung ins Auge zu fassen.
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Kosten der Ausbildung von Familienpflegerinnen und Familienpflegern durch Gewährung einer Pauschale an die Träger der staatlich anerkannten Fachseminare für Familienpflege. Auf die Förderung besteht, anders als bei den Schulkostenpauschalen im Bereich der Ausbildung von Altenpflegekräften, kein gesetzlicher Anspruch. Die Leistung ist vielmehr freiwillig. Familienpflegerin ausbildung nrw.de. Gegenwärtig wird ein monatlicher pauschaler Förderbetrag je landesgeförderter Ausbildung in Höhe von 280 Euro gewährt; der monatliche Förderbetrag in der Teilzeitausbildung wird anteilig berechnet. Für die Entgegennahme der Anträge sowie die Festsetzung und Auszahlung der pauschalisierten Förderbeträge ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, wenn das ausbildende Fachseminar seinen Sitz im Regierungsbezirk Düsseldorf hat. Rechtsgrundlage für die Zuwendungen aus Landesmitteln, die ab dem 01. 01. 2015 bewilligt werden, sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege, einem Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 15.
Für Ausbildungen die in der zweiten Hälfte des Jahres beginnen, sind die Anträge für den gesamten Ausbildungszeitraum bis zum 1. Juni des laufenden Jahres einzureichen. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.