Setzen Sie sich in dieser Situation ans Steuer, schlafen ein und verursachen einen Unfall handeln Sie grob fahrlässig und die Versicherung nimmt Sie in Regress. Mit freundlichen Grüßem Rechtsanwalt
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Frage vom 3. 4. 2015 | 21:47 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Dienstreise, Überschreitung der Arbeitszeit und Folgen bei Unfall Bei einem Consultant beschäftigter Mitarbeiter muss zur Erfüllung seiner Arbeitsaufgabe umfangreiche Dienstreisen ausführen. Die Reisetätigkeit ist zur Ausführung der Arbeitsaufgabe zwingend erforderlich Die Reisezeit wird soweit möglich für Arbeitsaufgaben genutzt, telefonieren, Terminabstimmungen. lesen und bearbeiten von Dokumenten Dabei werden die10 Stunden Arbeitszeit häufig überschritten. Die Frage ist, wer haftet für einen Schaden, wenn z. B. nach einer Arbeitszeit von 8 Stunden plus 4 Stunden Flug und 3 Stunden Autofahrt ein Unfall passiert. Wer haftet für durch den AN verursachte Schäden, z. am Mietwagen? Heimfahrt nach 10 stunden arbeiten. Wer haftet für Schäden des AN, z. Unfallfolgen. Hat der Geschäftsführer rechtliche Folgen aufgrund der Arbeitszeitüberschreitung zu erwarten? # 1 Antwort vom 4. 2015 | 08:08 Von Status: Wissender (14407 Beiträge, 5596x hilfreich) /// Dabei werden die 10 Stunden Arbeitszeit häufig überschritten.... die Formulierung klingt so, als sei das naturgesetzlich gegeben.
Der Arbeitsweg liegt in der privaten Sphäre des Arbeitnehmers, er weist rechtlich keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Arbeit auf. Ausnahme: Wegezeiten für Außendienstmitarbeiter Etwas anderes gilt für Arbeitnehmer, die keine fest zugewiesene Arbeitsstätte haben, also insbesondere Außendienstmitarbeiter. Diese können die geschuldete Hauptleistung nicht ohne Reisetätigkei t erfüllen, deshalb sind Wegezeiten dann immer als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu werten. Als Arbeitszeit gilt nicht nur die Fahrt von einem Kunden zum nächsten, sondern auch die erste Fahrt vom Betrieb oder – im Falle von Home Office - von daheim zum Kunden und die letzte Fahrt vom Kunden zum Betrieb bzw. nach Hause. Was gilt bei Dienstreisen? Anders als Wegezeiten sind Dienstreisen dienstlich veranlasst. BR-Forum: Wer bezahlt die Versicherung bei Unfall über 10 Stunden Arbeit | W.A.F.. Die Reisezeit selbst ist nicht die Hauptleistung, sondern das Arbeiten vor Ort am Dienstort. Deshalb ist diese Arbeit vor Ort als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG einzuordnen. Aufenthaltszeiten vor Ort sind dagegen als Ruhezeit zu werten, es sei denn es wurde vom Arbeitgeber Arbeit angeordnet.