Zudem wurde das lebenslange Wohnrecht lediglich im Testament festgehalten und nicht im Grundbuch. Alles in allem habe ich mir nun aus diesem Forum und dem WWW rausgelesen, daß diese 10-Jahres-Frist bereits mit eintreten des Erfalles abgelaufen war, da das Wohnrecht nicht im Grundbuch stand... Und: Das die Geschwister eine rückwirkende Ausschlagung des Erbes nicht mehr durchführen können, da die 3 Jahre Frist diesbezüglich abgelaufen sind. Also gibt es keine Spekulationen mehr auf einen evtl. höheren Pflichtteil des Erbes statt der bereits erhaltenen Beträge. Sehe ich das richtig? Oder gibt es noch etwas, was ich vergessen haben könnte? Ich hätte studieren sollen, ist ja doch ganz interessant... Ähnliche Themen zu "10 Jahres Frist bei Hausüberrtragung (Erbe+ 2 Geschwister)": Titel Forum Datum Wer zahlt Bestattungskosten, wenn Erben das Erbe ausschlagen + der Nachlass nicht ausreicht? Erbrecht 10. Juli 2019 Erbe soll per Anwalt zur Öffnung eines Bankschließfaches gezwungen werden 18. September 2018 Herausgabe Nachlass 8. ᐅ Haus an Geschwister ausbezahlen. Juni 2018 Erbe fühlt sich zum Verkauf seines Erbanteils gezwungen 17. Januar 2017 Erbe weg Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 30. Dezember 2016
Dieser Betrag hängt vom Wert der Schenkung und von der verstrichenen Zeit zwischen Schenkung und Erbfall ab. Nach zehn Jahren allerdings bleibt die Schenkung hinsichtlich des Pflichtteilsrechts unberücksichtigt. D. h. wenn wie in Deinem Fall zwischen Schenkung und 1. Erbfall 2 Jahre und 2. Erbfall insg. 6 Jahre verstrichen sind, haben die anderen Kinder aus § 2325 eben diesen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Aber wie gesagt, verkauft werden kann das Haus in der ersten Minute nach Eigentumsübertragung. Das hat damit im Prinzip nichts zutun. Wie hoch letztendlich der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, hängt auch vom Güterstand der verstorbenen Eheleute und vielmehr davon ab, ob ein Testament bzw. Erbvertrag existiert, der von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Fragen über Fragen. Ich hoffe, ich konnte helfen. lg heini Mucki58 V. I. P. 04. 2010, 08:09 22. Juni 2009 4. Kapitalentnahme Riester um Schwester bei Hausübergabe auszuzahlen??. 096 Geschlecht: männlich 297 Sehr gut erklärt, heini555. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verjährt meines Wissen nach drei Jahren.
Im österreichischen Erbrecht gibt es vier Erblinien, die sogenannten Parentelen. Geschwister gehören zu der zweiten Parentel – und dieses erbt nur, wenn aus der ersten Parentel keine Erben mehr übrig sind. Doch selbst wenn die zweite Parentel zum Zug kommt, erben nicht automatisch auch die Geschwister: Vor den Geschwistern erben die Eltern des Erblassers, sofern diese noch leben. Haben Geschwister überhaupt Anspruch auf einen Pflichtteil? Grundsätzlich haben Geschwister keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind nur die Kinder eines Erblassers und der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartner, welche Eheleuten gleichgestellt sind. Ist ein Kind des Erblassers nicht mehr am Leben, gehen dessen Ansprüche auf dessen Kinder, also die Enkelkinder des Erblassers, über. Hausübergabe geschwister auszahlen. Einen Pflichtteil für Geschwister beziehungsweise einen Anspruch auf einen gesetzlich bestmmten Erbteil der Geschwister gibt es nicht. Können Geschwister bei der Erbfolge übergangen werden?
Oder? 04. 2010, 08:52 AW: 10 Jahres Frist bei Hausüberrtragung (Erbe+ 2 Geschwister) Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verjährt mM nach immer nach 3 Jahren gem. §2332 Abs. 2 BGB. Die 30 Jahresfrist gilt lediglich, wenn man keine Kenntnis vom Todesfall hatte. Allerdings nur für den Pflichtteil. In unserem Fall geht es aber primär um den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser dürfte evtl. schon verjährt sein. Quelle: 04. 2010, 09:48 Ah, jetzt habe ich verstanden. Ja, danke nochmal! 04. 2010, 21:12 Vielen Dank für die Aufklärung. Die Antworten haben mir super weitergeholfen. Wirklich ein super Forum. Der Sachverhalt hat sich auch wie folgt geändert, bzw. ich bin zuerst von einem anderen Sachverhalt ausgegangen. Es gestaltet sich nun so, daß die Eltern die Übertragung bereits vor 16 Jahren vorgenommen haben. Es wurde testamentarisch festgelegt, daß die Geschwister nach Erhalt des Anteils von je 12500 EUR keinen Anspruch mehr auf das Haus haben. Dieses wurde von denen auch so unterzeichnet.