Da eine Umstellung der angeborenen Händigkeit nicht zu einer Umstellung der Dominanz im menschlichen Gehirn führt, kommt es zu einer Überlastung der nicht dominanten Gehirnhälfte, wodurch verschiedene Primärfolgen entstehen können. Gedächtnisstörungen (besonders Abrufen von Lerninhalten), Konzentrationsstörungen legasthenische Probleme (LRS), Sprachstörungen Links- rechts- Unsicherheit feinmotorische Störungen (z. Schriftbild) Diese Primärfolgen können sich dann in unterschiedliche Sekundärfolgen zeigen: Minderwertigkeitskomplexe, Unsicherheit, Zurückgezogenheit, Verhaltensstörungen Überkompensation durch erhöhten Leistungseinsatz emotionale Probleme bis ins Erwachsenenalter Bei einer unklaren Händigkeit kann durch eine spezielle Testungsmethode die dominante Hand festgestellt werden. Ergo-Logisch Praxis für Ergotherapie - Linkshänder. Hierfür wird das S-MH Testmaterial von Dr. Johanna Barbara Sattler verwendet.
Sie erhalten von uns gezielt: Informationen und Beratung für den Umgang mit Linkshändigkeit im Alltag und Schule Schreibtraining für Linkshänder und Beidhänder
Des Weiteren werden Kindergruppen zur Schreibvorbereitung mit links angeboten. Bei Anfragen zur Händigkeitstestung ist neben einem umfangreichen Anamnesegespräch eine Händigkeitsbeobachtung mit Videoanalyse unerlässlich. Innerhalb der Händigkeitsbeobachtung werden der zu beobachtenden Person verschiedene Tätigkeiten angeboten. Dabei beobachtet die nach der Methodik Dr. J. B. Sattler ausgebildete Linkshänder-Beraterin Anke Böttcher zum einen Tätigkeiten, die mit einer Hand ausgeführt werden können und von Umwelt und/oder Erziehung kaum geprägt und dadurch sehr aussagekräftig sind. Zum anderen werden Tätigkeiten beobachtet, die mit zwei Händen durchführbar sind. Hierbei wird darauf geachtet, ob Dominanz einer Hand zu beobachten ist oder ob der zu Beobachtende beide Hände gleichzeitig oder abwechselnd gebraucht. Im weiteren Verlauf werden noch die Qualitätsleistungen der Hände beim Schreiben und Zeichnen sowie die Füßigkeit und Äugigkeit beobachtet. Nach Auswertung der Videoaufzeichnungen und des Anamnesebogens wird ein Befund erstellt und dieser in einem Auswertungs- und Beratungsgespräch dem Betroffenen oder seinen Angehörigen mitgeteilt.