Sie haben eine überhöhte Verwaltungsstrafe bekommen? Ich kläre Sie über realistische Erfolgschancen auf und verteidige Sie natürlich auch vor den zuständigen Behörden. Ich vertrete Sie in folgenden Verwaltungsstrafdelikten: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO): Begutachtung bei Bußgeldbescheiden oder Parkverstößen, Geschwindigkeitsübertretung, Alkoholisiertes Fahren, Autofahren unter Einfluss von Suchtmitteln (z. B. Drogen) Verstöße gegen das Baurecht Verstöße gegen die Gewerbeordnung (GewO): Nichteinhaltung von Betriebsanlagengenehmigungen, Gewerbevorschriften oder Überschreitung des Gewerbeumfangs u. a. Kontakt - Ihre Rechtsexpertin für Verwaltungs- und Strafrecht in 1090 Wien Ein konsequentes und verhandlungssicheres Auftreten ist das A und O bei straf- bzw. Burgstaller & Preyer | Rechtsanwälte : Burgstaller & Preyer. verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Ich bin zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet: was Sie mir anvertrauen wird ohne Ihre Zustimmung niemand anderer erfahren! Durch eine umfassende Vorbereitung Ihres Strafprozesses und einer engagierten Vertretung vor Gerichten bzw. Behörden profitieren Sie von einer professionellen Strafverteidigung in Ihrem individuellen Fall.
Oder stehen Sie kurz davor Ihr eigenes Heim zu bauen und brauchen nun rechtlichen Rat bezüglich baubehördlicher Bewilligungen? Ich prüfe Bescheide und vertrete Sie vor Behörden. Besonders, wenn es zum Entzug der Lenkberechtigung kommt (Führerschein), sollte der Entziehungsgrund und Dauer von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden. Rechtsberatung für Ihr verwaltungs- strafrechtliches Anliegen Auch Bestrafungen nach den Verwaltungsgesetzen können ebenso unangenehm und kostspielig sein. Resignieren Sie nicht und wenden Sie sich so früh wie möglich an mich, damit gemeinsam eine adäquate Lösung zu Ihrem Problem gefunden werden kann. Rechtsanwalt 1090 wien bridge. Schnell kann es zu einer Verwaltungsstrafe wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit oder wiederholtem Falschparkens kommen. Solche Gesetzesverstöße fallen dabei in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden. Auch ungerechtfertigte Verwaltungsstrafen werde ich genauestens überprüfen und berate Sie umfassend, ob eine Strafe unangemessen oder gerechtfertigt ist.
Ich berate und unterstütze Sie gerne: Immobilien-, Vertrags-, Wirtschafts-, Gesellschafts-, Arbeits-, Zivil-, Banken und Zahlungsverkehrsrecht