Eine gute Wahl für Ihre Vorsorge: Die Sterbegeldversicherung Ganz die Finger weglassen sollte man hingegen von irgendwelchen Sparverträgen! Hier soll man jeden Monat einen bestimmten Betrag auf ein Sperrkonto einzahlen. Der große Nachteil ist, dass man erst ganz am Ende, nach vielen, vielen Jahren den vollen Betrag für die Bestattung zusammengespart hat. Stirbt man vorher, ist meist nicht genügend Geld angespart und es droht eine viel einfachere Bestattung als gewünscht. So gesehen bleiben zwei Varianten als die empfehlenswertesten übrig: Die Anlage bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Die Variante ist sicher und wir können Sie hierzu umfassend beraten. Und die Sterbegeldversicherung, als ganz traditionelle Versicherungsform. Aufpassen bei Bestattungsfirmen: Vorsorgen für die eigene Beerdigung. Sie hat den großen Vorteil, dass sie (nach der Wartezeit) im Sterbefall auch dann schon zahlt, wenn man bei weitem noch nicht die benötigte Summe eingezahlt hat. Wir sind für Sie da! Nicht nur im Internet, sondern natürlich auch gerne persönlich: REBER Bestattungen GmbH Weißenburger Straße 2 76829 Landau in der Pfalz Telefon: 06341 9226-0 Telefax: 06341 9226-12 E-Mail: Für weitere aktuelle Nachrichten folgen Sie uns doch auf unseren Seiten bei Facebook und Google+.
Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde gestrichen. Jetzt muss jeder entscheiden, welche finanzielle Vorsorge er trifft. Wer bestimmte Vorstellungen davon hat, wie seine eigene Bestattung aussehen soll, der kann zu Lebzeiten vorsorgen. Das Testament ist dafür jedoch nicht das richtige Mittel, da es in der Regel erst nach der Bestattung geöffnet wird. Die meisten sprechen das in der Familie ab oder bevollmächtigen eine Vertrauensperson. Man kann aber auch mit einem Bestatter einen Vorsorgevertrag abschließen, in dem der Ablauf, der Umfang und die persönlichen Wünsche für die Bestattung festgelegt werden. Damit nimmt man den Angehörigen die Arbeit ab, verhindert aber auch, dass die Erben den Aufwand für die Bestattung kürzen. Im Vertrag sollte unbedingt eine Vollmacht für den Bestatter "über den Tod hinaus" enthalten sein. Sparbuch, Treuhandeinlage oder Sterbegeldversicherung?. Dann kann er von den Erben nicht gekündigt werden. Der Kunde selbst kann bei Standardverträgen aber jederzeit kündigen. Achten Sie beim Vertragsabschluss auf niedrige Stornokosten.
2008, 3 U 39/08]. Werden Zinsen mitvererbt? Die Gelder, die sich auf einem Sparbuch befinden, sind in der Regel verzinst. Sie werden als Guthaben des Erblassers angesehen. Somit erhalten die Erben das Sparguthaben inklusive der Zinsen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verzinsung mit dem Todestag des Vererbenden endet. Da meistens die Erben erst Tage oder Wochen später im Kreditinstitut erscheinen, um auf die Sparbücher zu zugreifen, muss dieses dann die Zinsen bis zum Tag des Todes des Erblassers zurückrechnen – allerdings nur in jenen Fällen, in denen ein Sparbuch aufgelöst werden soll. Bleibt es weiterhin bestehen, ändert sich an der laufenden Verzinsung nichts. Fazit: Ein Sparbuch kann man ebenso erben wie alle anderen Vermögenswerte. Kann ich ein Sparbuch erben?. Um an das darauf befindliche Guthaben heran zu kommen, bedarf es einer Legitimation sowie eines gültigen Ausweises.
Herr W und Frau H Leben zusammen in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für den Todesfall richtet W ein Sparbuch mit Sperrvermerk ein, dass der Betrag für seine Beisetzung verwendet werden soll. Er schreibt seiner Lebenspartnerin H ein Vermächtniss, sie solle nach seinem Tode alle seine Belange regeln und kann seine Konten und den Nachlass vereinnahmen. Herr W bestellt den Enkel von Fau H ins Krankenhaus und bittet ihn, da er mal Bestatter war, im Falle seines Todes die Beisetzug vorzunehmen. Zu diesem Zwecke übergibt er dem Enkel von Frau H das Postsparbuch mit Sperrvermerk. Einige zeit später verstirbt W und Frau H erhält den Totenschein aufgrund des Vermächtnisses und beauftragt den Enkel, die Beisetzung vorzunehmen. Diese wird wie gewollt und abgesprochen zwischen dem Verstorbenen W und dem Enkel erledigt. Der Enkel muss voerst die Kosten verauslagen und erhält im Anschluss die verauslagten Kosten duch das Sparbuch erstattet. Ein Jahr danach fordert eine Nachlasspflegerin im Auftrage der unbekannten Erben des Herrn W. die sofortige Zahlung der Summe aus dem Sparbuch an sie, weil das Sparbuch in die Erbmasse der unbekannten Erben fällt und der Enkel sich hier unberechtigt bereichert hat.
Bereits vorhandene Absicherungen können problemlos in einen Bestattungsvorsorgevertrag eingebunden werden. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG Wir empfehlen eine Absicherung der Bestattungskosten über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Treuhandkonto hat verschiedene Vorteile: Flexible Vertragsgestaltung: Einmal- oder Ratenzahlung, auch kombiniert Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte Sicherheit vor dem Zugriff durch Sozialämter Bessere Verzinsung als bei normalen Sparbucheinlagen Getrennte und übersichtliche Kontoführung und Ausweisung der Zinserträge Keine Verwaltungskosten Sicherheit der Geldanlage über den Unternehmensbestand des Bestatters hinaus Zusätzliche Sicherheit durch die Ausfallbürgschaft der kontoführenden Sparkasse Kostenlose Mitgliedschaft im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. Kostenlose Auslandsrückholversicherung, und zwar innerhalb Europas bis max. 5200, - Euro und außerhalb Europas bis max. 10300, - Euro.