Dozenten: Sebastian Froese, Rechtsanwalt, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des bad e. Saskia Albrecht-Wagner, Syndikusrechtsanwältin, Landesreferentin für NRW Beitrag: für bad e. – Mitglieder kostenlos Hier geht es direkt zur Anmeldung.
Datum: 19. 01. 2021 Uhrzeit: 10. 00 - 11. 30 Uhr Bundesland: Nordrhein-Westfalen Kategorie: Fort- und Weiterbildungen, Web-Seminar Sehr geehrtes bad-Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist es dem bad e. V. und den übrigen Verbänden der VAG NRW gelungen sich mit den Primär- und Ersatzkassen auf neue SGB V – Vergütungsvereinbarungen mit Laufzeitbeginn ab dem 01. Vergütungsvereinbarung sgb v nrw 2010.html. 2021 zu einigen. Diese neuen Vergütungsvereinbarungen haben wir Ihnen zwischenzeitlich auch in unseren Sonderinfos 97-2020 und 04-2021 für NRW zur Verfügung gestellt. Eine Besonderheit gegenüber den Jahren zuvor, sind die übergangsweise unter Nr. 3 Buchstabe e) der Anlage 1 aufgenommenen "Gesondert abrechnungsfähigen Leistungen", die den Änderungen der HKP-Richtlinie Rechnung tragen, um Ihnen in Zukunft Einzelvereinbarungen zu ersparen. Um Ihnen einen inhaltlichen Überblick zu den Neuerungen zu verschaffen und um offene Fragen noch vor den ersten Abrechnungen Ende Januar zu klären, laden wir Sie hiermit herzlich zu einer für Sie kostenlosen Informationsveranstaltung ein.
Aktuelles & Informationen 26. 04. Ambulante Pflege - Nordrhein-Westfalen. 2022 bpa Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz Mit der vorliegenden Gesetzesbasis kann keine Pflegeeinrichtung ihre Entscheidung zum 30. April treffen oder die Refinanzierung mit den Pflegekassen klären und ihren Beschäftigten erklären, wie deren Arbeitsverträge künftig aussehen werden. Die Umsetzung der Tariftreueregelung muss deswegen so flexibilisiert werden, dass die Grundlagen bekannt sind, bevor sich die Pflegeeinrichtungen für eine künftige Lohnstruktur entscheiden, und die Umsetzung höherer Löhne in anschließenden Vergütungsvereinbarungen gesichert ist. Mehr / BUND / weitere Gesetze bpa Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht Es ist kaum zu erklären, warum Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit gesetzlichem Druck zu einer Impfung verpflichtet werden, wenn Angehörige und Besucher weiterhin ungeimpft bleiben können. Die einrichtungsbezogene und die allgemeine Impfpflicht hätten sich gegenseitig ergänzen müssen um effektiv zu wirken.
VergVE §132g V3 final ( 55 KB) 19 1119 132g SGB V 191119 Anl B Beitritterklärung BLN abgestimmt ( 31 KB) 19 1119 132g SGB V Anl A Anlage1 2 ausfüllbar zur Vereinbarung nach §13 ( 89 KB) 19 1119 132g SGB V 171213 Anl A Bundesvereinbarung§ 132g final ( 319 KB)
Stand: 27. 04. 2022 In Nordrhein-Westfalen bestehen gegenwärtig mit rund 3. 100 ambulanten Pflegeeinrichtungen Versorgungsverträge. Grundlage bildet neben den gesetzlichen Vorschriften des SGB XI der zwischen den Beteiligten abgeschlossene Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI. Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen ambulante Pflegedienste einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Pflegekassen abschließen. Vergütungsvereinbarung sgb v nrw 2010 qui me suit. Die Vergütung wird individuell mit dem einzelnen Pflegedienst in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Der Versorgungsvertrag und die Vergütungsregelung gilt für alle Pflegekassen einschließlich der privaten Pflegeversicherung. Der Antrag auf einen Vertragsabschluss ist formlos unter Beifügung eines Struktur-Erhebungsbogens sowie der dort aufgeführten antragsbegründenden Unterlagen zu stellen. (Adressaten siehe unten) Hinweis Ausbildungsvergütung In Nordrhein-Westfalen wurde ab 1. 7. 2012 ein landesweites Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege eingeführt.