Alle nachfolgenden Ausschreibungstexte für Überspannungsschutz, Äußerer Blitzschutz und Störlichtbogenschutz können Sie einfach herunterladen und verwenden. Allgemeine Vorbemerkungen Technische Vorbemerkung PDF LV-Texte Format LV-Texte Format GAEB 90 D81 Mustervorlage Fundamenterder PDF LV001 Mustervorlage Ringerder PDF LV002 Mustervorlage Äußerer Blitzschutz für Wohngebäude PDF LV003 Mustervorlage Äußerer Blitzschutz für Industriegebäude PDF LV004 Unser Ausschreibungstexte finden Sie auch in der Online-Datenbank zum kostenlosen Download für Ihre AVA Software, Handwerkersoftware oder Textverarbeitung. Weiter zu
Unklare allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis stellen eine Verletzung der Pflichten des Architekten aus Lph 6 dar und können zum Honorarverlust führen. Hintergrund Der Architekt haftet bei Verletzung vertraglicher oder sonstiger Verpflichtungen. In den Leistungsphasen 6 und 7 schuldet der Architekt eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. U. a. bei der Ausschreibung kann es zu Fehlern des Architekten kommen. Beispiel (nach LG Aachen, Urt. v. 16. 09. 1987 - 4 O 269/84 -, NJW-RR 1988, 1364) Eine Architekten-Arbeitsgemeinschaft war mit den Leistungsphasen 1-6 beauftragt worden. Allgemeine Standardbeschreibungen (Vorbemerkungen) - STLB-Bau Ausschreibungstexte. Die von der Arbeitsgemeinschaft erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden vom Bauherrn beanstandet. Daraufhin erstellte die Arbeitsgemeinschaft eine zweite Version der Ausschreibungsunterlagen, allerdings wurden die Beanstandungen nur z. T. korrigiert. Daraufhin kündigte der Bauherr aus wichtigem Grund. Die Architekten-Arbeitsgemeinschaft klagt auf Honorar auch für die Leistungsphase 6.
Ein Sachverständiger stellt fest, dass in den "allgemeinen Vorbemerkungen" zum Leistungsverzeichnis neben allgemeinen auch bereits objektbezogene Vermerke enthalten seien. Weiter enthielten die allgemeinen Vorbemerkungen Bestimmungen rechtlichen Inhalts über Mehr- und Minderleistungen. Schließlich waren in den allgemeinen Vorbemerkungen auch technische Angaben enthalten, die sich nicht nur auf die Gesamtleistung, sondern auch auf bestimmte Teilleistungen bezögen. Unklare allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis: Pflichtverletzung des Architekten - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de. Das Landgericht Aachen gibt der Honorarklage für die Leistungsphase 6 nicht statt. Grundsätzlich seien zwar nach einer Kündigung die vom Architekten bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Allerdings kommen diese Vergütungen in Wegfall, soweit die erbrachten Leistungen für die Auftraggeber wertlos seien. Eine solche Unbrauchbarkeit der Leistungen für den Auftraggeber liege hier vor, da die von der Arbeitsgemeinschaft hinsichtlich der Leistungsphase 6 erbrachten Leistungen mit schwerwiegenden Mängel trotz Nachbesserung behaftet seien.
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» Home › Tipps zum Ausschreiben › Ausschreibung › LV, Vorbemerkungen - Klauseln Übersicht Eine Klausel in einer Vorbemerkung eines sehr umfangreichen Leistungsverzeichnisses, die nur einige wenige Teilleistungen in diesem Leistungsverzeichnis betrifft – und die sich dann womöglich erst sehr weit hinten im Leistungsverzeichnis finden –, wird im Zweifel als überraschende Klausel anzusehen sein. Und dieser Umstand ist vermutlich der Grund dafür, warum das VHB fordert, dass alle Leistungen betroffen sein sollen. LV, Vorbemerkungen - Zulässige und unzulässige Klauseln. Umgekehrt muss es aber möglich sein – und wird wohl kaum jemand in Zweifel ziehen –, dass in den Vorbemerkungen Klauseln enthalten sind, die für einige der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen nicht von Bedeutung sind. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Hinweis in den Vorbemerkungen zu einem Leistungsverzeichnis für Putz- und Trockenbauarbeiten, wonach alle fertigen Putzoberflächen in der Qualitätsstufe Q3 nach DIN V 18550 auszuführen sind, ist sicherlich zulässig, wenn das Leistungsverzeichnis neben den Putzarbeiten auch einige wenige Leistungen für Trockenbauarbeiten enthält.