Mindestanforderungen an ein Sozialkonzept nach Darstellung der hessischen Landesstelle für Suchtfragen finden Sie rechts unter weitere Informationen. Ein Muster eines Sozialkonzepts ist bei folgender Adresse kostenpflichtig abrufbar: Hessischer Münzautomaten-Verband e. Spielautomaten | Sozialkonzept fr Spielhallen mit Kopie | Sozialkonzept. V., Bodelschwinghstraße 7 a, 34119 Kassel,, Tel: 0561 7392103, Fax: 0561 7392104. Betreiber von Spielhallen müssen Spielerinnen und Spielern vor der Spielteilnahme die spielrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen (Leichter Zugang zu den Informationen ist sicher zu stellen! ) sowie über die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufklären. Spielrelevante Informationen sind: alle Kosten, die mit der Teilnahme verbunden sind, die Höhe aller Gewinne, der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz (Auszahlungsquote), Informationen zu den Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten, der Name der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers sowie ihre oder seine Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon), die Handelsregisternummer (soweit vorhanden), in welcher Weise Spielerinnen und Spieler Beschwerden vorbringen können und das Datum der ausgestellten Erlaubnis.
Im Auftrag der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder wurde 2014 eine externe Marktbeobachtung zur Beurteilung der Entwicklung des Schwarzmarktes begonnen. Erste Ergebnisse der Evaluierung und Angaben zum Umfang des regulierten und nichtregulierten Marktes finden sich im Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder 2014. Der Bericht war jährlich fortzuschreiben und 5 Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zusammenfassend zu evaluieren und vorzulegen. Dieser abschließende Bericht ist nunmehr fertiggestellt und soll die Grundlage für die künftige Ausrichtung des Glücksspielangebots bilden.